Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0104 B 13. Jänner 2021 RS 3 (hier ohne die Klammerausdrücke)Stammrechtssatz
Dass die Abgabenpflicht strittig war und zur Abgabenpflicht (oder Lohnsteuerhaftung) auch Rechtsmittel erhoben wurden (denen auch zum Teil Folge gegeben wurde), kann für sich das Verschulden des (potentiell) Haftungspflichtigen nicht ausschließen, was bereits daraus folgt, dass der Gesetzgeber die parallele Bekämpfung des Haftungsbescheides und des Abgabenbescheides vorgesehen hat (§ 248 BAO; bzw. Beitritt zur Beschwerde durch potentiell Haftungspflichtigen, § 257 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130115.L04Im RIS seit
25.10.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022