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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1Beachte
Rechtssatz
Bei Zugrundelegung der Sachverhaltsannahmen, wonach der Geschäftsführer trotz Vorliegens von liquiden Mitteln nicht dafür Sorge getragen hat, dass die Abgabenschuldigkeiten entrichtet werden, ist von einem Verschulden des Geschäftsführers auszugehen (vgl. z.B. VwGH 18.3.2013, 2011/16/0187, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130027.L03Im RIS seit
17.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021