RS Vwgh 2020/5/27 Ra 2020/13/0027

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Veröffentlicht am 27.05.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020

Rechtssatz

Bei Zugrundelegung der Sachverhaltsannahmen, wonach der Geschäftsführer trotz Vorliegens von liquiden Mitteln nicht dafür Sorge getragen hat, dass die Abgabenschuldigkeiten entrichtet werden, ist von einem Verschulden des Geschäftsführers auszugehen (vgl. z.B. VwGH 18.3.2013, 2011/16/0187, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130027.L03

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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