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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1Rechtssatz
Es gehört zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung, dass ein konkreter Haftungstatbestand erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J03Im RIS seit
22.03.2022Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022