RS Vwgh 2022/2/9 Ro 2022/15/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §224 Abs1
BAO §7 Abs1
EStG 1988 §30c Abs3

Rechtssatz

Es gehört zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung, dass ein konkreter Haftungstatbestand erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J03

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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