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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §207;Rechtssatz
Der VwGH hielt mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, VwSlg 7038 F/1995, für den Bereich der Einhebungsverjährung den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen nicht mehr aufrecht und bekannte sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen; dies hat auch für den Bereich der Bemessungsverjährung zu gelten.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160336.X01Im RIS seit
11.07.2001