RS Vwgh 2000/10/25 99/13/0220

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Veröffentlicht am 25.10.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §232 Abs1;
BAO §248;
BAO §7 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist, dass eine Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe besteht. Im Hinblick auf den ausschließlichen Verfahrensgegenstand des angefochtenen Bescheides (Entscheidung über die Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag) ist nicht zu prüfen, ob der Bf zu Recht oder zu Unrecht zur Haftung für bestimmte Abgaben herangezogen wurde. Dies wäre einem Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid vorbehalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130220.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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