Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293;BAO §293b;BAO §299;
Rechtssatz: Die allenfalls der Oberbehörde gegebene Möglichkeit, einen Bescheid gemäß § 299 BAO aufzuheben, schließt es nicht aus, dass das Finanzamt den Bescheid selbst berichtigt, falls die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hiezu erfüllt sind (Hinweis E 18.12.1968, 301/67, VwSlg 3834 F/1968). Europea... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Ordnungsbegriff der Steuernummer nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt, sondern erst unter Bedachtnahme auf die Aktenlage erkannt werden kann, steht der Annahme einer Offensichtlichkeit der Unrichtigkeit nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: § 293b BAO lässt, wie sich aus der Verwendung des Wortes "insoweit" ergibt, eine Berichtigung lediglich hinsichtlich der übernommenen "offensichtlichen Unrichtigkeiten" zu, erlaubt also keine darüber hinausgehenden Bescheidänderungen. Mit der Bescheidberichtigung kann damit jener Bescheidspruch hergestellt werden, wie er bei ordnun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit, die die Berichtigung des Bescheides gemäß § 293b BAO gestattet, muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002130152.X02 ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden KEG handelt es sich um eine mit Gesellschaftsvertrag vom 9. Juni 1992 gegründete Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. In der den Steuererklärungen für das Jahr 1992 angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Zeit vom 10. Juni bis 31. Dezember 1992 machte die Beschwerdeführerin einen Investitionsfreibetrag (IFB) nach § 10 EStG 1988 in Höhe von 850.000 S geltend. Nach der dazu angeschlossenen Anlagenkartei betraf die Bildung des... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Der Meinung, zur Frage der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht komme es "in keiner Weise" auf die ständige Rechtsprechung an, kann nicht gefolgt werden (Hinweis E 19.12.2001, 99/13/0035; E 27.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Der Auffassung, es käme darauf an, dass eine Rechtsansicht "absolut unvertretbar" sei, ist nur insoweit zuzustimmen, als die Vertretbarkeit der Rechtsansicht auch aus der Sicht der Abgabenbehörde gegeben wäre und es eines Aktes der Rechtsfindung bedürfte, um von zwei oder mehreren vertretbaren Rechtsansichten die dem Gesetz entsprec... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe. Im Jahre 1995 eröffnete sie eine Facharztpraxis in angemieteten Räumlichkeiten. Die Bestimmungen des Mietvertrages - soweit für das Verfahren von Bedeutung - lauten: "Untermietvertrag Abgeschlossen am unten angesetzten Tage zwischen 1. Firma A. GmbH als Untervermieterin - im Folgenden kurz Vermieterin genannt - einerseits, und 2. ... (Beschwerdeführerin), als Untermieterin - im Folgenden kurz Mieterin ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein akademischer Maler, wies in seinen für die Jahre 1989 bis 1991 eingereichten Umsatzsteuererklärungen jeweils (ausschließlich) nach § 10 Abs 2 UStG 1972, somit mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuernde Umsätze aus. Nach jeweils erklärungsgemäßer Veranlagung zur Umsatzsteuer der betreffenden Jahre stellte das Finanzamt fest, dass in den den Umsatzsteuererklärungen angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen unter dem Titel Erlöse aus freiberuflicher Tätig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Da es für die Frage, ob eine die Berichtigung nach § 293b BAO rechtfertigende offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, wesentlich ist, dass für die Abgabenbehörde die Unrichtigkeit der in der Abgabenerklärung ihren Niederschlag findenden Rechtsauffassung klar erkennbar gewesen wäre, wenn sie die Abgabenerklärung einschl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, schloss seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 unter anderem eine Beilage betreffend die "Ermittlung des Übergangsgewinnes per 1.1.1994" an. Daraus ergab sich ein Übergangsgewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 auf § 4 Abs. 1 EStG in Höhe von S 1,446.070,33. Die ebenfalls beigelegte Bilanz für das Jahr 1994 wies einen laufenden Gewinn von S 582.729,58 aus. In der Einkommensteue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §133;BAO §293b;EStG 1988 §23;
Rechtssatz: Sind Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb in der Abgabenerklärung nicht in einer dem Vordruck entsprechenden Weise ausgewiesen, kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 293b BAO vorliegt. Unmaßgebend ist in diesem Zusammenhang, ob dem Abgabepf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Es ist nicht entscheidend, ob die Übernahme der Unrichtigkeit auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist. Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nämlich auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an (Hinweis E 25. Oktober 1995, 95/15/0008; E 9. Juli 1997, 95/13/0124). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0277 E 22. April 1998 VwSlg 7273 F/1998 RS 2
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Um von einer offensichtlichen Unrichtigkeit sprechen zu können, muß die Unrichtigkeit für die Behörde ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar sein. Bloße Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung - mögen sie auc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte neben Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit als Ärztin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hinsichtlich eines Hauses und ab 1992 einer Eigentumswohnung. In ihren Einkommensteuererklärungen der Jahre 1984 und 1985 sowie 1988 bis 1992 machte die Beschwerdeführerin jeweils eine Rücklage gemäß § 28 Abs 3 EStG 1972 bzw Abs 5 EStG 1988 geltend. Die Veranlagung zur Einkommensteuer der Jahre 1984, 1985 sowie 1988 bis 1991 erfolgte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Die Beseitigung typischerweise bei so genannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten mag allenfalls eines der Motive für die Einführung des § 293b BAO gewesen sein, eine entsprechende Beschränkung enthält die gesetzliche Bestimmung aber nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Juli 1997, 95/13/0124, hinzuweisen. In dem damaligen Beschwerdeverfahren war (u.a.) betreffend Einkommensteuer 1989 bis 1993 strittig, ob die belangte Behörde für diese Jahre zu Recht nach § 293b BAO berichtigte Einkommensteuerbescheide erlassen durfte, weil es sich bei der bisher erfolgten begünstigten Besteuerung nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 für Nebeneinkünfte aus sel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ob das Finanzamt bei der (erstmaligen) Erlassung der Bescheide für 1992 und 1993 hätte wissen "müssen", dass der Abgabepflichtige schriftstellerische Einkünfte bezogen habe, weil das Finanzamt "richtigerweise jahrelang bis einschließlich 1988 die schriftstellerischen Einkünfte mit dem Hälftesteuersatz veranlagt hat und... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...