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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293b;Rechtssatz
Es ist nicht entscheidend, ob die Übernahme der Unrichtigkeit auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist. Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nämlich auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an (Hinweis E 25. Oktober 1995, 95/15/0008; E 9. Juli 1997, 95/13/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140085.X03Im RIS seit
11.03.2002