RS Vwgh 2001/10/30 98/14/0085

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;

Rechtssatz

Es ist nicht entscheidend, ob die Übernahme der Unrichtigkeit auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist. Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nämlich auf das Ausmaß der Aufmerksamkeit oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an (Hinweis E 25. Oktober 1995, 95/15/0008; E 9. Juli 1997, 95/13/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140085.X03

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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