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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §133;Rechtssatz
Sind Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb in der Abgabenerklärung nicht in einer dem Vordruck entsprechenden Weise ausgewiesen, kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 293b BAO vorliegt. Unmaßgebend ist in diesem Zusammenhang, ob dem Abgabepflichtigen die (objektiv gegebene) Unrichtigkeit seiner Eintragung vorwerfbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140085.X02Im RIS seit
11.03.2002