RS Vwgh 2001/10/30 98/14/0085

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §133;
BAO §293b;
EStG 1988 §23;

Rechtssatz

Sind Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb in der Abgabenerklärung nicht in einer dem Vordruck entsprechenden Weise ausgewiesen, kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 293b BAO vorliegt. Unmaßgebend ist in diesem Zusammenhang, ob dem Abgabepflichtigen die (objektiv gegebene) Unrichtigkeit seiner Eintragung vorwerfbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140085.X02

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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