RS Vwgh 2003/3/26 2002/13/0152

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Veröffentlicht am 26.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;

Rechtssatz

Die Rechtswidrigkeit, die die Berichtigung des Bescheides gemäß § 293b BAO gestattet, muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130152.X02

Im RIS seit

22.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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