Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mitteilung der Agrar... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die ausschließlich vermögensverwaltend tätigte (und Verluste erwirtschaftende) W-GmbH war mit 31. Dezember 1996 gemäß § 5 UmwG auf die W-OEG umgewandelt worden. Die W-OEG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die auch in Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO als solche festgestellt wurden. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer als Sonderausgabe e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0110 E 16. Dezember 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die aus den Gesellschaftern Andreas P und Alexandra P (Ehegatten) besteht, wurde im Jahr 2001 eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. In dem mit 27. November 2001 datierten Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe für das Jahr 2000 eine Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (diese weist einen Verlust von ca 1 Mio S aus) sowie eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0110 E 16. Dezember 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0008 E 25. Oktober 1995 VwSlg 7043 F/1995 RS 1(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz § 293b BAO gestattet die Berichtigung eines Bescheides dann, wenn er qualifziert rechtswidrig ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2830); das heißt, wenn der Bescheid auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Bundesbeamter gegen Entfall der Bezüge karenziert und als Mitglied eines unabhängigen Verwaltungssenates tätig. Seine Dienstbezüge wurden vom Magistrat der Stadt Wien ausbezahlt. Daneben erzielte er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. In den Streitjahren 1994 bis 1998 leistete er monatliche Pensionsbeiträge an den Bund (ein näher bezeichnetes Bundesministerium), welche er in der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres als "Wer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Eine offensichtliche Unrichtigkeit kann auch dann vorliegen, wenn Mitteilungen und Darlegungen des Abgabenpflichtigen in seinen Erklärungen und den dazu vorgelegten Beilagen mit aktenkundigen Umständen unvereinbar sind. Nur Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Wesentlich ist, dass die Unrichtigkeit der in den Abgabenerklärungen vorgenommenen Eintragungen für die Abgabenbehörde klar erkennbar gewesen wäre, wenn sie die Angaben an Hand der Aktenlage (somit auch unter Einbeziehung der von den Dienstgebern des Abgabepflichtigen elektronisch übermittelten Lohnzettel) geprüft hätte (Hinweis E 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §20;BAO §293b;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Vornahme der Berichtigung liegt im Ermessen. Die Zweckmäßigkeit der erfolgten Berichtigung ergibt sich bereits aus dem Ziel der gesetzlichen
Norm: des § 293b BAO, welches die Herbeiführung eines der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Ergebnisses is... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann sind Rechtsanwälte. Beide betreiben eine Kanzleigemeinschaft in der Rechtsform einer OEG, an deren Einkünften sie zu je 50 % beteiligt sind. Die OEG ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Anlässlich eines nach Abschluss einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1991 bis 1993 durchgeführten Berufungsverfahrens erließ das Finanzamt im April 1996 gegenüber der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann einen Vorhalt, in welchem im H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Meinung nicht, die zunächst erfolgte Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für bestimmte Jahre gemäß § 293b BAO könne die Wiederaufnahme der selben Verfahren unzulässig machen (Hinweis E 22. März 2000, 99/13/0253). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erwarb 1994 ein Immobilienobjekt zum Zwecke der Vermietung. Er tätigte Herstellungsaufwendungen in Form von Assanierungsaufwendungen nach dem Stadterneuerungsgesetz und machte die Abschreibung nach § 28 Abs 3 EStG 1988 in Form von Fünfzehntel-Beträgen geltend. Bei der Veranlagung 1996 anerkannte das Finanzamt die Abschreibung in Form von Fünfzehntel-Beträge nicht und berücksichtigte lediglich die AfA nach § 16 Abs 1 Z 8 EStG. Zur Begründung: führte es aus, mit dem Str... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Die in § 293b BAO tatbestandsmäßig vorausgesetzte "Übernahme" offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen stellt auf den Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides ab. Eine "Übernahme" erfolgt nämlich nicht schon durch die Einreichung der Abgabenerklärung, sondern durch die Erlassung von der Abgabenerklärun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;
Rechtssatz: Der Auffassung, wonach schon dann keine zur Bescheidänderung nach § 293b BAO berechtigende offensichtlich unrichtige Rechtsauffassung gegeben sei, wenn sich ein Teil der Fachliteratur dieser Rechtsauffassung angeschlossen habe, kann in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden, hätte es doch ansonsten der Steuerpflichtige in der Han... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0008 E 25. Oktober 1995 VwSlg 7043 F/1995 RS 1(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz § 293b BAO gestattet die Berichtigung eines Bescheides dann, wenn er qualifziert rechtswidrig ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2830); das heißt, wenn der Bescheid auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §293b;B-VG Art140;B-VG Art144;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist zum Vollzug von ordnungsgemäß kundgemachten Gesetzen verpflichtet. Die bloße Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ändert daran nichts. Selbst wenn sich die verfassungsrechtlichen Bedenk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, erklärte mit seiner Einkommensteuererklärung für 1995 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung schlüsselte er die Betriebsausgaben in 21 Positionen auf, worunter die Position 10 "Krankenversicherung BL" mit dem Betrag von 104.455,30 S aufscheint. Weiters machte er verschiedene Sonderausgaben geltend, bei deren Aufschlüsselung in den Beilagen zur Einkommensteuererklärung u.a. ein Betrag von 104.455,30 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0255 E 25. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend ist, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung ... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Mit Datum vom 13. Juni 1996 erging an die beschwerdeführende GmbH basierend auf der Umsatzsteuererklärung eines anderen Steuersubjektes ein Bescheid, mit dem eine Umsatzsteuergutschrift für das Jahr 1995 in Höhe von 406.037 S festgesetzt wurde. Auf Grund der von der Beschwerdeführerin am 23. Jänner 1997 eingereichten Umsatzsteuererklärung 1995 erging mit Datum vom 27. November 1997 ein weiterer Umsatzsteuerbescheid für dieses Jahr. Die Umsatzsteuerfestsetzung betrug nunmehr 125.842 S.... mehr lesen...