RS Vwgh 2001/1/31 95/13/0065

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;

Rechtssatz

Die Beseitigung typischerweise bei so genannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten mag allenfalls eines der Motive für die Einführung des § 293b BAO gewesen sein, eine entsprechende Beschränkung enthält die gesetzliche Bestimmung aber nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130065.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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