RS Vwgh 2003/3/26 2002/13/0152

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Veröffentlicht am 26.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Ordnungsbegriff der Steuernummer nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt, sondern erst unter Bedachtnahme auf die Aktenlage erkannt werden kann, steht der Annahme einer Offensichtlichkeit der Unrichtigkeit nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130152.X03

Im RIS seit

22.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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