Mit Sicherstellungsauftrag vom 17. Oktober 1994 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung näher bezeichneter Beträge an Einkommensteuer für 1985 bis 1992 und an Gewerbesteuer für 1985 bis 1988, 1991 und 1992 im Gesamtausmaß von S 679.800,-- an. Zur Begründung: führte das Finanzamt an, dass der dringende Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sei, dass der Beschwerdeführer seine Geschäfte über eine Briefkastenf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren einen Textilbetrieb und eine Werbeagentur. Außerdem war er als Universitätslektor und Publizist tätig und erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge dreier abgabenbehördlicher Prüfungen für den Streitzeitraum war mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat VI) vom 2. Oktober 1989 die Einkommen- und Gewerbesteuer festgesetzt w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Dass die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid auf die
Begründung: eines vom Verwaltungsgerichtshof mit Vorerkenntnis aufgehobenen Bescheides und auf dieses Erkenntnis verweist, ist zulässig (Hinweis E 20.12.1994, 89/14/0149, VwSlg 6957 F/1994). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht (§ 93 Abs 3 lit a BAO) muss die
Begründung: der einen Sicherstellung... mehr lesen...
Die aus den beiden Beschwerdeführern gebildete Miteigentumsgemeinschaft vermietet Appartements. Für den Zeitraum Jänner 1995 bis Dezember 1996 hat sie insgesamt drei Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht; diese betreffen das zweite, das dritte und das vierte Kalendervierteljahr 1995 (Vorsteuerüberschüsse von 90.025 S, 34.561 S und 68.211 S). Mit vorläufigem Umsatzsteuer-Jahresbescheid setzte das Finanzamt die Jahresumsatzsteuer für 1995 mit -192.846 S fest. Im Bescheid wird auch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §288 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Die Worte "bisher war vorgeschrieben" oder "... ergibt sich eine Nachforderung" eines Bescheidteiles lassen erkennen, dass diese Teile nicht zum
Spruch: des Bescheides gehören. Der Aussage über das Vorsoll und die Differenz zwischen dem "Vorsoll" und der Abgabenhöhe kommt jedenfalls dann ausschließ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Burganlage, die er seit 1. Oktober 1989 an die in der Schweiz situierte W AG vermietete. Wie dem Beschwerdevorbringen zu entnehmen ist, führten die auf die Restaurierungskosten der Burganlage entfallenden Vorsteuern in den Jahren 1990 bis 1997 zu Umsatzsteuergutschriften in Höhe von insgesamt 2,849.184 S; für das Jahr 1998 ergab sich eine Zahllast von 8.086 S. Die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1990 bis 1998 ergingen vorläufig gemäß § 20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;BAO §299 Abs1 litc;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Widersprüche innerhalb der
Begründung: sowie zwischen
Spruch: und
Begründung: eines Bescheides führen zur Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (Hinweis E 20.4.1995, 94/13/0228; E 5.7.1994, 93/14/0049). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. August 1996 setzte das Hauptzollamt Wien für die am 26. Juli 1996 erfolgte Lieferung von 62.731 l (= 62.650 kg Eigengewicht) Gasöl gemäß § 201 BAO die Mineralölsteuer mit S 204.808,-- und einen Säumniszuschlag von S 4.096,-- fest. Dies mit der Begründung: , die Beschwerdeführerin habe ohne Bewilligung, die sie zum Bezug von Mineralöl unter Steueraussetzung im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren aus einem Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat ber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §177;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/16/0122 E 31. Juli 2002
2003/16/0039 E 19. März 2003
Rechtssatz: Bei einer gutachtlichen Äußerung der technischen Untersuchungsanstalt (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, GA 22; im Folgenden TUA) handelt es sich um k... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der mitbeteiligten Partei, einer aus mehreren Architekten gebildeten "Arbeitsgemeinschaft Planung Neubau A.", wurde unter anderem festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen im Jahr 1993 einen Übergangsgewinn (Übergang von § 4 Abs 1 EStG 1988 auf § 4 Abs 3 EStG 1988) in Höhe von rund 8,4 Mio S erklärt und dafür die Begünstigung des § 37 EStG 1988 beantragt habe. Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass diese Begünstigung nicht zustehe,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Enthält ein Bescheid schon die zur Beurteilung der Beschwerdeberechtigung erforderliche Sachverhaltsdarstellung nicht, so erweist sich dieser Bescheid durch den diesbezüglichen Begründungsmangel schon deshalb als rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Im Gefolge einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1991 zog das Finanzamt die beschwerdeführende Gemeinde mit Bescheid vom 14. Oktober 1992 ua. zur Haftung für Lohnsteuer auf Grund von Fehlberechnungen in Höhe von S 41.346,-- heran. Nach der Begründung: des Bescheides war darin unter anderem die "Nachversteuerung der Sprachzulage" im Betrag von S 35.828,-- für neun Bedienstete für das Jahr 1991 enthalten, welche nicht einer "SEG-Zulage gemäß § 68 EStG 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Prüfung der inhaltlichen Rechtmäßigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof setzt das Vorliegen eines Bescheides voraus, in dessen
Begründung: die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte B... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind miteinander verheiratet; AF und LF sind deren Kinder. An der T-GmbH, deren Geschäftsführerin die Erstbeschwerdeführerin war, waren beteiligt: Erstbeschwerdeführerin 10 % Zweitbeschwerdeführer 10 % AF 10 % LF 10 % MH- GmbH 60 % Der Zweitbeschwerdeführer war Geschäftsführer der MH-GmbH und war zu 80 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Die restlichen 20 % hielt die Erstbeschwerdeführerin. Im Zuge einer ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist mit seinen streiterheblichen Sachverhalten im Umfeld der so genannten Golddukatenaffäre angesiedelt, die in den Entscheidungsgründen des hg. Erkenntnisses vom 18. Juli 2001, 99/13/0022, 0023, in groben Umrissen beschrieben ist. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung des Unternehmens des Beschwerdeführers erließ das Finanzamt unter anderem Bescheide über Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986, mit denen Umsatz- und Gewinnhinzurec... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um jenen ehemaligen Universitätsassistenten, über dessen Beschwerden der Verwaltungsgerichtshof u.a. schon mit seinen Erkenntnissen vom 31. März 1992, 90/15/0124, vom 27. April 1994, 94/13/0078, vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, und vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, und 95/13/0025, zu entscheiden hatte. Mit Erkenntnis vom heutigen Tage, 99/13/0062, hat der Verwaltungsgerichtshof die vom nämlichen Beschwerdeführer erhobene Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Wird der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt, sondern gerät er mit diesen in Widerspruch, dann hat jede über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung eines Bescheides eine Grenze erreicht, die sie nicht überschreiten kann... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verstoß eines Ersatzbescheides gegen die Bestimmung des § 63 Abs 1 VwGG scheidet rechtlich aus, wenn der Grund für die Aufhebung des Berufungsbescheides des ersten Rechtsganges durch das Vorerkenntnis darin lag, dass dessen Beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ist das mit der "zusammenhängenden Darstellung des festgestellten Sachverhaltes" in einer Bescheidbegründung als Idealvorstellung anzustrebende Ziel in einer leicht lesbaren Erzählung zu sehen, die knapp und dennoch vollstä... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte betrieb in den Streitjahren ein Restaurant, dessen Gewinn sie durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1991 bis 1993 stellte der Prüfer fest, dass die Mitbeteiligte für Essen- und Getränkebestellungen Bonbücher verwendet und die von den Bonbüchern abgetrennten Bons, welche die Grundlage für die Abrechnung mit den Gästen gebildet hätten, nicht aufbewahrt habe. Weiters seien fü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;BAO §20;BAO §288 Abs1 litd;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Dem angefochtenen Bescheid kann nicht entnommen werden, dass die belangte Behörde von dem ihr nach § 303 Abs 4 BAO eingeräumten Ermessen gesetzmäßig Gebrauch gemacht hat. Die belangte Behörde stützt ihre Entscheidung, die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Einkommensteuer für die Jahre 1984 bis 1994 sowie Umsatz- und Gewerbesteuer für die Jahre 1984 bis 1992 festgesetzt. Begründend wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft angegeben, er sei von 1980 bis 1983 Angestellter gewesen. Danach sei er freier Mitarbeiter (Konsulent) für die Firmen DI und DO gewesen, die mit Stahl handelten. Er se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur
Begründung: (§ 93 Abs 3 lit a bzw § 288 Abs 1 lit d BAO). Die
Begründung: hat insbesondere die der Schätzung zugrundeliegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der
Begründung: eines Bescheides im Sinne ihrer Eignung, dem Verwaltungsgerichtshof die ihm aufgetragene Gesetzmäßigkeitskontrolle zu ermöglichen, ist ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist zu einem Drittel gesetzliche Erbin nach ihrem am 9. Dezember 1999 verstorbenen Ehegatten. In dem dem Finanzamt vom Bezirksgericht Eisenstadt übermittelten Verlassenschaftsakt befindet sich unter anderem ein Schreiben einer Bank vom 16. Februar 2000 an den die Verlassenschaftsabhandlung durchführenden Notar. Dieses Schreiben lautet auszugsweise: "Betreff: Verl.n..., verst. 9.12.1999 ... Sehr geehrter Herr Notar! Wir geben folgenden ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde Zweckmäßigkeitserwägungen in nachprüfbarer Weise in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides dargelegt und ist sie dabei nicht ausdrücklich auf etwaige Billigkeitsgründe eingegangen, so liegt darin kein relevanter Begründ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei bezog im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. 1984 trat die mitbeteiligte Partei der Miteigentümergemeinschaft bei, welche als "Bauherrengemeinschaft L-Straße" auftrat und welcher der Verwaltungsgerichtshof mit dem hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1990, Zl. 89/15/0112, die Bauherreneigenschaft abgesprochen hatte. Nach Fertigstellung des die Miteigentümerschaft betreffenden Wohnhauses, hinsichtlich dessen Wohnung Top 64 der mitbeteiligten... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag für den Zeitraum der Jahre 1994 bis "November" 1997 (tatsächlich: März 1997) aus den dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden Gesellschaft gewährten Vergütungen im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist - wie den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann - die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag für den Zeitraum der Jahre 1996 und 1997 aus den dem zu 95% an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführu... mehr lesen...