Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §60;Rechtssatz
Ein Verstoß eines Ersatzbescheides gegen die Bestimmung des § 63 Abs 1 VwGG scheidet rechtlich aus, wenn der Grund für die Aufhebung des Berufungsbescheides des ersten Rechtsganges durch das Vorerkenntnis darin lag, dass dessen Begründung dem Verwaltungsgerichtshof nicht einmal die Beurteilung der Frage ermöglicht hatte, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Rechtswidrigkeiten der behördlichen Sachgrundlagenermittlung vorlagen, und die belangte Behörde die Begründung des Ersatzbescheides anders gestaltet hat als jene des aufgehobenen Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130222.X01Im RIS seit
09.07.2002