RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0222

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verstoß eines Ersatzbescheides gegen die Bestimmung des § 63 Abs 1 VwGG scheidet rechtlich aus, wenn der Grund für die Aufhebung des Berufungsbescheides des ersten Rechtsganges durch das Vorerkenntnis darin lag, dass dessen Begründung dem Verwaltungsgerichtshof nicht einmal die Beurteilung der Frage ermöglicht hatte, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Rechtswidrigkeiten der behördlichen Sachgrundlagenermittlung vorlagen, und die belangte Behörde die Begründung des Ersatzbescheides anders gestaltet hat als jene des aufgehobenen Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130222.X01

Im RIS seit

09.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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