RS Vwgh 2002/1/29 2000/14/0085

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Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung (§ 93 Abs 3 lit a bzw § 288 Abs 1 lit d BAO). Die Begründung hat insbesondere die der Schätzung zugrundeliegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140085.X02

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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