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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung (§ 93 Abs 3 lit a bzw § 288 Abs 1 lit d BAO). Die Begründung hat insbesondere die der Schätzung zugrundeliegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140085.X02Im RIS seit
23.05.2002