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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Enthält ein Bescheid schon die zur Beurteilung der Beschwerdeberechtigung erforderliche Sachverhaltsdarstellung nicht, so erweist sich dieser Bescheid durch den diesbezüglichen Begründungsmangel schon deshalb als rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130182.X04Im RIS seit
19.09.2002