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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht (§ 93 Abs 3 lit a BAO) muss die Begründung der einen Sicherstellungsauftrag bestätigenden Berufungsentscheidung erkennen lassen, welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren (Hinweis E 19. März 2002, 97/14/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130070.X01Im RIS seit
23.12.2002