Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung des Unternehmens des Beschwerdeführers erließ das Finanzamt unter anderem Bescheide über Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986, mit denen Umsatz- und Gewinnhinzurechnungen im Schätzungswege mit der Begründung: vorgenommen wurden, der Beschwerdeführer habe zum einen Scheinrechnungen über die Lieferung von Golddukaten an einen Unternehmer entgeltlich ausgestellt, der sich die Golddukaten tatsächlich auf dem Schwarzmarkt beso... mehr lesen...
Mit der an die Zweitbeschwerdeführerin gerichteten "Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge" vom 28. März 1995, gab die Agrarmarkt Austria (AMA) für den näher bezeichneten Betrieb der Zweitbeschwerdeführerin ausgehend von einer "auf Grund der vorliegenden Unterlagen" am 31. Dezember 1994 bestandenen Einzelrichtmenge (ERM) von 60.768 kg gemäß der Milch-Referenzmengen-Zuteilungsverordnung (MRZV), BGBl. Nr. 226/1995, eine Referenzmenge für die Anlieferung an Abnehmer in der Höhe von 60... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0031 E 12. August 1997 97/17/0030 E 12. August 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1327/53 E 23. April 1954 VwSlg 932 F/1954 RS 1(hier: Auch die Beurteilung von Vorfragen ist in die
Begründung: aufzunehmen) Stammrechtssatz Zur
Begründung: ei... mehr lesen...
1. Mit Abgabenbescheid vom 26. November 1990 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer die Kanalbenützungsgebühr 1990 in der Höhe von S 2.651,96 vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit des § 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes und die Gesetzwidrigkeit der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde sowie inhaltliche und v... mehr lesen...
1. Mit Abgabenbescheid vom 26. November 1990 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer die Wasserbezugsgebühr 1990 in der Höhe von S 1.188,17 vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit des § 23a des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes und die Gesetzwidrigkeit der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde sowie inhaltliche und... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0346 Rechtssatz: Nach der Krnt LAO 1991 ist die Angabe von konkreten Bestimmungen (der zitierten Rechtsvorschriften) die "für Art, Umfang, Zeitraum und Termin der Vorschreibung herangezogen" werden, kein gesetzliches Erfordernis eines Abgabenbescheides. Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Krnt 1991 §214;LAO Krnt 1991 §73 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0348 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/27 94/17/0345 1 Stammrechtssatz Nach der Krnt LAO 1991 ist die Angabe von konkreten Bestimmungen (der... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Juni 1994 schrieb das Amt der Steiermärkischen Landesregierung dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, gemäß § 36 Abs. 1 Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992, den Interessentenbeitrag für das Jahr 1993 in der Höhe von S 450,-- vor. Dieser Bescheid ist gefertigt wie folgt: "Für das Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Der Abteilungsvorstand: (Namenszug K...) i.A. (Mag. S... K...)" In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;LAO Stmk 1963 §212 litc;LAO Stmk 1963 §213 Abs2;
Rechtssatz: Die Anführung der Abgabenverfahrensbestimmung, auf die sich die Berufungsentscheidung bei der Abweisung ("nicht Folge gegeben") stützt, ist nach der Stmk LAO kein Sprucherfordernis. European Case Law Identif... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb bis zum 30. September 1985 eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1985 betreiben die Beschwerdeführer die Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR, wobei sie - mit noch darzustellenden Ausnahmen - je zur Hälfte an deren Betriebsergebnis, das nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt wird, beteiligt sind. Die vom Erstbeschwerdeführer vor Gründung der GesBR begonnenen Causen wurden von ihm allein zu Ende geführt, weswegen er ... mehr lesen...
Die Erst- und die Zweitbeschwerdeführerin sind Gesellschaften mbH, der Drittbeschwerdeführer ist ihr Geschäftsführer. Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde einer Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin gegen die am 7. Jänner 1994 erfolgte Anordnung einer Hausdurchsuchung in ihren Räumlichkeiten nicht Folge gegeben. Zur Begründung: ergibt sich aus dem Bescheid: In dem an die Erstbeschwerdeführerin ergangenen Hausdurchsuchungsbescheid werde ausgeführt, es finde bei dieser eine L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0246 1 Stammrechtssatz Die eigenständige
Begründung: einer Berufungsentscheidung durch die Berufungsbehörde ist zwar die Regel, die Verweisung der Berufungsbehörde auf die von ihr als zutreffend erachtete
Begründung: der unterinstanzlichen Entscheidung kann aber als ausreichend ang... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §289;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §79 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0131
95/14/0132
Rechtssatz: Es liegt eine Verletzung von Verfahrensvorschriften vor, wenn die Bescheidbegründung auf ein den Parteien nicht... mehr lesen...
Die Anteile an der Erstbeschwerdeführerin, einer GmbH, werden von der Gattin des Zweitbeschwerdeführers gehalten. Der Zweitbeschwerdeführer ist Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin, er übt die Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses aus. Im Jahr 1993 wurden bei den Beschwerdeführern abgabenbehördliche Prüfungen für den Zeitraum 1989 bis 1991 durchgeführt. Unter Tz. 15 des Berichtes über die Buch- und Betriebsprüfung bei der Erstbeschwerdeführerin ist festgehalten: Gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §289;BAO §92;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0209
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, in der
Begründung: eines Bescheides abschließend zum Ausdruck zu bringen, welchen Tatbeständen ein Sachverhalt nicht zu subsumieren war, e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb einen Handel mit Blumen. Nach einer für den Zeitraum 1980 bis 1986 durchgeführten Betriebsprüfung erließ das Finanzamt Bescheide - alle mit Ausfertigungsdatum 17. Jänner 1989 - betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Einkommensteuer 1980 bis 1986) sowie Umsatzsteuer 1980 bis 1986, Einkommensteuer 1980 bis 1986 und gemäß § 296 BAO geänderte Gewerbesteuerbescheide 1980 bis 1986. Weiters wurden Bescheide betreffend Einheitswert des Betriebsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §288 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/06 91/14/0176 5 Stammrechtssatz Der Verweis eines Berufungssenates auf eine vom Prüfer geäußerte Rechtsansicht ist als eine zulässige Bescheidbegründung iSd § 288 BAO zu beurteilen, weil Begründungsübernahmen und Verweisungen in einer Rechtsmittelerledigung stets der Rechtsm... mehr lesen...
Im Jahr 1986 fand bei der Beschwerdeführerin für die Jahre 1981 bis 1984 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, worauf das Finanzamt, dem gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht folgend, teilweise im wiederaufgenommenen Verfahren Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1981 bis 1985, Gewerbesteuer für die Jahre 1981 bis 1984, einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1981 bis 1984, sowie Einheitswert des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1982, 1. Jänn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/12 88/14/0077 1 Stammrechtssatz Zwischen
Spruch: und
Begründung: einer abgabenbehördlichen Berufungsentscheidung besteht regelmäßig ein derart enger Zusammenhang, daß der Inhalt des Spruches unter Einbeziehung des Begründungsteiles zu erschließen ist.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Jänner 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer für das erste Quartal 1992 die Kanalbenützungsgebühr in der Höhe von S 125.125,-- (455 EGW x 1000 davon 1/4) vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, der Bescheid sei nicht begründet. Aus der Bezeichnung "455 EGW" sei keine Begründung: und keine Aufschlüsselung darüber zu entnehmen, wie die Behörde zu dieser Zahl komme. Es we... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;KanalabgabenG Stmk 1955 §8 Abs2;LAO Stmk 1963 §150 Abs2;LAO Stmk 1963 §212 litd;LAO Stmk 1963 §70 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist verpflichtet, in der
Begründung: des B... mehr lesen...
Mit sechs Bescheiden des Landesabgabenamtes Salzburg, je vom 14. Juli 1993, wurde der Beschwerdeführerin für die Jahre 1987, 1988, 1989, 1990, 1991 und 1992 unter Zugrundelegung des jeweiligen Gesamtumsatzes folgende Fremdenverkehrsbeiträge vorgeschrieben: für das Jahr 1987 von S 15,329.964,-- ein Fremdenverkehrsbeitrag von S 15.330,--, für das Jahr 1988 von S 16,653.976,-- ein Fremdenverkehrsbeitrag von S 16.654,--, für das Jahr 1989 von S 24,719.918,-- ein Fremdenverkehrsbeitrag von... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §288 Abs1 litd;BAO §29;FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;LAO Slbg 1963 §143 Abs4;LAO Slbg 1963 §207;LAO Slbg 1963 §24;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat die Abgabenbehörde (Berufungsbehörde) die von ihr erstmals herangezog... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 11. Juli 1995, Zlen. 91/13/0154, 91/13/0186, verwiesen. Die im vorliegenden Verfahren beschwerdeführende GmbH ist Komplementärin der zu hg. Zl. 91/13/0186 beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft. Mit der vorliegenden Berufungsentscheidung vom 16. Mai 1991, GZ 6/2-2538/87-10, wurde die Berufung gegen die nach einem Prüfungsverfahren erlassenen Abgaben- und Feststellungsbescheide als unbegründet abgewiesen. Dam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde übernommenen, in der Prüferbilanz ausgewiesenen Ansätze stellen lediglich ein Begründungselement dar und sind einer Rechtskraftwirkung nicht zugänglich (Hinweis E 15.1.1991, 90/14/0235). Schlagworte Individuelle ... mehr lesen...
Am 23. Dezember 1991 errichteten die Beschwerdeführerin (als "Auftragnehmer") und die R-AG (als "Auftraggeber") eine als "Programmnutzungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung, wonach es die Beschwerdeführerin übernahm, ihrer Vertragspartnerin bestimmte, in einem Anhang zum Vertrag näher bezeichnete Softwareprodukte gegen Entgelt zur Benützung zur Verfügung zu stellen. Die Entgeltleistungen für die Softwarenutzung wurden im Vertragsanhang jeweils mit "periodisches Miet-/Lizenzentgelt" bez... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §289;BAO §6 Abs1;GebG 1957 §28 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Unterlassung einer
Begründung: dafür, warum gerade einer von mehreren Solidarschuldnern herangezogen wird, stellt einen Mangel dar, der einen Berufungsbescheid mit Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...
Unter Vorlage korrigierter Getränkeabgabe- und Speiseeisabgabeerklärungen für die Zeit von Oktober 1985 bis Feber 1991 machte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. Mai 1991 rückwirkend geltend, zuviel Getränkeabgabe entrichtet zu haben. Sie behauptete, in der Lage zu sein nachzuweisen, daß der Fremdverbrauchsanteil in ihrer Filiale in W mehr als 72 % betrage und ersuchte darum, die zu viel bezahlten Beträge auf ihr Sparkassenkonto zu überweisen. Mit Bescheid vom 5. März 1992, Zl.... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litb;LAO Stmk 1963 §212 litb;
Rechtssatz: Der genauen Bezeichnung des angefochtenen Bescheides in einer Rechtsmittelentscheidung kommt wegen der damit vorgenommenen formalen Umschreibung der Sache des Rechtsmittelverfahrens besondere Bedeutung zu (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar III, 2782 lit b Abs 1). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes in Graz, K-Straße, EZ 306 KG W, mit den Grundstücken Nr. 106/2 und 307. Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz - Magistrat Graz, Baurechtsamt - vom 13. Juli 1983 wurde der Beschwerdeführerin die Widmung der genannten Grundstücke als Bauplatz bewilligt. Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz - Magistrat Graz, Finanzabteilung - vom 25. August 1983 wurde sodann der Beschwerdeführerin gemäß ... mehr lesen...