Die Miteigentümer H.B. und seine Ehefrau C.B. vermieteten als "Hausgemeinschaft" (im Folgenden: Beschwerdeführerin) Wohnungen in einem Haus auf der Liegenschaft in Wien, H-Gasse. Mit ihren Abgabenerklärungen für 1993 erklärte die Beschwerdeführerin einerseits steuerpflichtige Umsätze aus dieser Vermietung, andererseits - nach Bildung eines steuerfreien Betrages gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 0 S. Im Ergebnis einer bei der B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §278;BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1988 §28 Abs5;VwGG §42 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auf Grund der vom Finanzamt vorgenommenen Änderungen erhöhte dieses den steuerfreien Betrag abweiche... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über Berufungen gegen gemäß § 187 BAO ergangene Feststellungsbescheide (jeweils gastgewerbliche Betriebe betreffend) für die Jahre 1992 bis 1994 sowie gegen Umsatzsteuerbescheide 1992 bis 1995. Im Berufungsverfahren war strittig, ob die Einkünfte aus den einzelnen Betrieben sowie die aus den einzelnen Betrieben erzielten Umsätze dem Beschwerdeführer zuzurechnen seien. In der Bescheidbegründung wird im Wesentlichen - nach Wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die
Begründung: eines Abgabenbescheides erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen
Gründe: ... mehr lesen...
Im Ergebnis einer am 13. März 1996 bei der Post- und Telegraphendirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland abgeschlossenen Lohnsteuerprüfung wurden Bescheide vom 18. März 1996 für die Zeiträume 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1994 bzw. 1. Jänner bis Dezember 1995 betreffend Haftung für Lohnsteuer und Nachzahlung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (samt auf die Nachzahlung entfallender Säumniszuschläge für den Zeitraum 1. Jänner 1990 bis 31. De... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0092 E 26. März 2003 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die
Begründung: eines Berufungsbescheides hat sich mit dem Berufungsvorbringen in der erforderlichen Weise auseinander zu setzen und vor allem den für die rechtliche Beurteilung des Streitfalles erforderlichen Sachve... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit in den Abgabenerklärungen als "Blumenhandel" bezeichnete, fand für die Jahre 1989 bis 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Prüfungsbericht vom 22. Juni 1995 wird zur Tätigkeit des Beschwerdeführers ausgeführt, diese sei darauf gerichtet, Mohnkapseln an Endverbraucher zu verkaufen. Der Beschwerdeführer habe von Beginn seiner Tätigkeit bis zum Verkauf der "Ernte 1991" im Veranlagungsjahr 1993 Einkünfte aus Gewerbebetrieb erk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Setzt sich die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid mit der nicht ausdrücklich außer Streit gestellten Zuständigkeitsfrage nicht auseinander, verletzt sie dadurch Verfahrensvorschriften. Zur Bescheidaufhebung führt dies jedoch nur dann, ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 1. Dezember 1992 erwarben die beiden Beschwerdeführer - ein Ehepaar - von M die Liegenschaft EZ 641 Grundbuch P je zur Hälfte. In der Vertragsurkunde wurde ein Kaufpreis von S 494.416,-- ausgewiesen. Mit Bescheid vom 19. Jänner 1993 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in L die Grunderwerbsteuer in Höhe von je S 8.652,-- fest. Mit einem Vorhalt des Finanzamtes vom 28. November 1995 wurden die Beschwerdeführer ersucht, bestimmte Fragen zur ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/16/0026
Rechtssatz: Von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der
Begründung: eines Bescheides ist die zusammenhängende Darstellung des von der Behörde festgestellten Sachverhalts. Das der zusammenhängenden Sachve... mehr lesen...
Im Ergebnis einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 9. Februar 2001 bzw. den Beilagen dazu fest, dass im Prüfungszeitraum an den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Bezüge ausbezahlt worden seien. Ab dem Jahr 1998 seien von diesen Bezügen Dienstgeberbeiträge und Zuschläge entrichtet worden. Für die Jahre 1996 und 1997 seien diese Beiträge "noch offen". Der Geschäftsführer sei im Prüfung... mehr lesen...
In den Steuererklärungen bezeichnete der Beschwerdeführer die Art seines Unternehmens als "Vermögenstreuhandkanzlei, Unternehmensberater". Im Bericht über die für den Zeitraum 1988 bis 1993 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung wird unter Tz 24 ausgeführt, der Beschwerdeführer habe seine im Prüfungszeitraum erzielten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit erklärt, sie seien allerdings nach Ansicht des Prüfers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §288 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass der
Spruch: des angefochtenen Bescheides eindeutig auf Abweisung der Berufung als unbegründet lautet, stützt sich der angefochtene Bescheid nicht darauf, dass eine Berufungsbegründung gefehlt hätte, sondern dass die zur
Begründung: der Berufung geltend gemach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0233 E 17. Oktober 2001 RS 2
(hier ohne zweiten, dritten und letzten Satz) Stammrechtssatz Von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der
Begründung: eines Bescheides im Sinne ihrer Eignung, dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0180 E 27. August 1998 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Nach stRSp des VwGH muß die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde, aus welchen Erwägungen die ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG führt ein Wäschereiunternehmen. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Jänner. Im Bericht vom 6. November 1992 über eine abgabenbehördliche Prüfung (betreffend den Zeitraum 1988 bis 1990) ist unter Tz 35 davon die Rede, der Wäschereibetrieb der Beschwerdeführerin werde auf einem Grundstück (L.H.-Platz 3) betrieben, das seit dem Jahr 1976 im Alleineigentum der Gesellschafterin ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Berufungsbescheides hat sich mit dem Berufungsvorbringen in der erforderlichen Weise auseinander zu setzen und vor allem den für die rechtliche Beurteilung des Streitfalles erforderlichen Sachverhalt festzustellen (Hinweis E 28.5.1997, 94/13/02... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte betreffend diverse, im Wege von Vormerkscheinen durchgeführte Ein- und Wiederausfuhren (zur aktiven Veredelung) im Jahr 2000 die Erstattung der Abgaben gemäß Art. 239 ZK mit der Begründung: , es sei irrtümlich bei der Verwendung einer Speicherschreibmaschine betreffend die Wiederausfuhr der Verfahrenscode "T2" anstatt des Codes "T1" abgerufen worden. Darin sei keine "offensichtliche" Fahrlässigkeit gelegen. Das Hauptzollamt Linz wies die Erstattungsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0143
2002/16/0144
Rechtssatz: Verweisungen in der
Begründung: einer Rechtsmittelentscheidung auf unterinstanzliche Entscheidungen können eigenständige Begründungen durch die Rechtsmittelbehörde nur dann ersetzen, wenn in der verwies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Im Bericht vom 11. Oktober 1996 über eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 (jeweils Umsatz- und Einkommensteuer) wird unter Tz 13 ausgeführt, auf Grund des Feststellungsverfahrens (Beschwerdeführer) und Mitges. seien für den Beschwerdeführer anteilige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1991 bis 1993 von jeweils 5.018 S anzusetzen. Zur "Privatnutzung PKW" ist unter Tz 14 zu lesen, für die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Das der zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung methodisch folgende Begründungselement eines Bescheides hat in der Darstellung der behördlichen Überlegungen zur Beweiswürdigung zu bestehen. In den zu diesem Punkt der Bescheidbegründung zu treffenden Ausführungen sind, auf das Vorbringen eines Abgabepflic... mehr lesen...
Am Stammkapital der im Jahr 1987 gegründeten, den Altwarenhandel betreibenden Beschwerdeführerin waren in den Streitjahren die Ehegatten Helmut und Maria S zu 46 % und 54 % beteiligt. Als alleinige Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin bezog Maria S in den Streitjahren Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von rund 214.000 S, 355.000 S und 242.000 S. Helmut S war in den Streitjahren für die Beschwerdeführerin tätig, erhielt jedoch hiefür keine Vergütungen. In den Streitjahren e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren am Stammkapital der im Jahr 1987 gegründeten, den Altwarenhandel betreibenden und keine Gewinne ausschüttenden S GmbH zu 54 % und ihr Ehemann (idF nur: Ehemann) zu 46 % beteiligt. Aus ihrer Tätigkeit als alleinige Geschäftsführerin der S GmbH bezog die Beschwerdeführerin in den Streitjahren Einkünfte von rund 214.000 S und 355.000 S. Der Ehemann war in den Streitjahren für die S GmbH tätig, erhielt jedoch hiefür keine Vergütungen. Di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/14/0050 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0023 E 28. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Zur
Begründung: eines Bescheides reicht es aus, wenn auf die eines anderen - dem Abgabepflichtigen bereits bekannten - hingewi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes reicht es zur
Begründung: eines Bescheides aus, wenn auf die eines anderen hingewiesen wird (Hinweis E 28. November 1991, 89/16/0023). Allerdings muss nach dieser Rechtsprechung die
Begründung: des anderen Bescheides der Partei bereits bekannt sein, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §35 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/14/0050
Rechtssatz: Die belangte Behörde verweist zur
Begründung: des Bescheides betreffend Kapitalertragsteuer auf die
Begründung: des Bescheides betreffend Umsa... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Dezember 1997 bestellte das Finanzamt den Beschwerdeführer nach § 81 Abs. 2 BAO zum Vertreter der I.K. GmbH Atypische Stille Gesellschaft, weil die Gesellschafter (Beteiligten) der Verpflichtung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und Bekanntgabe desselben an die Abgabenbehörde nicht nachgekommen seien. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Vertreterbestellung Berufung. Die im Bescheid angesprochenen "Beteiligten" seien mit der I.K. GmbH eine aty... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die erstinstanzlichen Bescheide betreffend Einkommensteuer 1983 bis 1990 und 1992, Umsatzsteuer 1990 und den Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer 1986 teilweise statt; sie sprach nicht über die Berufung betreffend Vermögensteuer 1984 bis 1991 und 1993 ab. Sie führte zur Begründung: des angefochtenen Bescheides (auszugsweise wiedergegeben) aus: Der Beschwerdeführer s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Mit einer bloßen, nicht mit konkreten Argumenten unterlegten Bestreitung der behördlichen Feststellungen kann eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung nicht aufgezeigt werden. Schlagworte
Begründung: Begründungsmangel ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Feststellung, dass mit einem Vermögen von ca. 11 bis 28 Mio S in den Jahren 1983 bis 1992 Zinsen von 3,5 bis 4,5 % erzielbar gewesen seien, kann bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung keineswegs als unschlüssig angesehe... mehr lesen...