Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276;LAO Tir 1984 §207 Abs2; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 98/16/0382 B 30. April 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000
Rechtssatz: § 207 Abs 2 Tir LAO 1984 unterscheidet nicht, ob es sich um eine Selbstbemessungsabgabe handelt und der Abgabenpflichtige schon ... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
1.1. Mit der als "Bescheid" bezeichneten Erledigung vom 24. Jänner 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der beschwerdeführenden Partei ein Wasserzins-Akonto (inklusive USt) von S 1.064,80, ein Kanalgebühren-Akonto (inklusive USt) von S 2.313,30 und die Grundsteuer B in Höhe von S 291,50, zusammen S 3.669,60, vor. Der "Bescheid" enthält die Rubrik "Zweiter quartalsmäßiger Wasser- und Kanalbenützungsgebührenbescheid für den Zeitraum 1.10.1994 bis 30.9.1995. Gr... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276;BAO §289 Abs2;LAO Tir 1984 §207;LAO Tir 1984 §214 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/17/0481 E 24. Jänner 2000
95/17/0482 E 24. Jänner 2000
Rechtssatz: Durch einen Vorlageantrag gilt die Berufung gem § 207 Tir LAO zunächst als unerledigt und die Berufungsvorentscheidung verliert gem § 21... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Das Finanzamt erließ Bescheide betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1991 bis 1994 mit Ausfertigungsdatum 5. Juni 1997 und führte zur Begründung: an, von den Abgabenerklärungen sei abgewichen worden, weil ein Eigenheim, welches eine GmbH errichte und von vornherein den Gesellschaftern kostenlos zur Nutzung überlassen werden solle, nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der GmbH gehöre (Hinweis auf Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, § 8 T... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs2;BAO §276;BAO §93 Abs3 lita;BAO §97;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Zustellung der Bescheidbegründung ist der Bescheid zwar noch nicht erlassen. Aus der Bescheidbegründung ersieht die Partei aber bereits, dass das Finanzamt von seiner im Ermessen liegenden Befug... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 4 - Referat 6) setzte mit Bescheid vom 18. Februar 1991 im Spruchpunkt I gegenüber einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. & Co KG (im folgenden: T-GmbH & Co KG) die Anzeigenabgabe für die "anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art" vereinnahmten Entgelte für die Zeit 1985 bis 1988 (aufgeschlüsselt nach Jahren) mit S 1,707,552,-- (Bemessungsgrundlage 17,075.520,--) fest. Weiters wurden ein Verspätungsz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;BAO §276;LAO Wr 1962 §195 litd;LAO Wr 1962 §210;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Enthält die Berufung gegen einen Bescheid, der zwei Spruchpunkte aufweist, nur hinsichtlich des ersten Spruchpunktes eine
Begründung: iSd § 195 lit d Wr LAO, so hat die Behörde ein Verbesserungsverfahren gem § 210 Wr LAO durch... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen den oben zitierten Bescheid, mit dem fünf verbindliche Zolltarifauskünfte gemäß Art. 12 Abs. 4 ZK mit folgender Begründung: zurückgenommen wurden: "Die Überprüfungen der in Rede stehenden Waren hat ergeben, daß es sich nicht - wie in den Anträgen auf Erteilung der Verbindlichen Zolltarifauskünfte angeführt - bei "ACIZYM ST3" und "NEUKULT STT100" um "Kulturen von Mikroorganismen" sondern um Waren der Position 0405 (Butter) bzw. bei "ACILAT M95", "A... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3R E02202000001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung22/03 Außerstreitverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 11992E177 EGV Art177;31992R2913 ZK 1992 Art12 Abs4;31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs1;31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs2;AußStrG §9;AVG §57;AVG §64a;BAO §276;BAO §93;EURallg;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZollRDG 1994 §40;ZPO §522;... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 14. Mai 1990 stellte die Beschwerdeführerin ein Ansuchen auf Befreiung von der Ankündigungsabgabe gemäß § 3 Abs. 2 der Grazer Ankündigungsabgabe-Verordnung vom 5. Dezember 1985, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz 1986, S. 9 (im folgenden: Grazer AnkAbgV 1985). Nach diesem Ansuchen habe die Beschwerdeführerin mit ihrem Wirtschaftsförderungsinstitut in einer näher bezeichneten Gasse auf einem Grundstück des Landes Steiermark "drei Würfel übereinanderstehen", die als W... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276;LAO Stmk 1963 §206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/23 94/17/0124 1 Stammrechtssatz Gehen einer "Berufungsvorentscheidung" kein erstinstanzlicher Bescheid und keine dagegen erhobene Berufung voran, so handelt es sich um keine Berufungsvorentscheidung iSd § 211 Wr LAO, sondern es liegt lediglich ein ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen den oben zitierten Bescheid, mit dem drei verbindliche Zolltarifauskünfte gemäß Art. 12 Abs. 4 ZK mit der bloßen Begründung: zurückgenommen wurden, "sie beruhten auf unrichtigen Angaben des Antragstellers". Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann eine Bescheidbeschwerde erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden. Vorauszuschicken ist folgendes: Der Titel VIII ZK ist überschrieben mit "Rechtsbehelf". Durch die Art. 243-246 ZK wurde... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3R E02202000001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung22/03 Außerstreitverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 11992E177 EGV Art177;31992R2913 ZK 1992 Art12;31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs1;31992R2913 ZK 1992 Art243 Abs2;AußStrG §9;AVG §57;AVG §64a;BAO §276;BAO §93;EURallg;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZollRDG 1994 §40;ZPO §522; ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...