Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;VwRallg;
Rechtssatz: Ziel des § 250 Abs 1 und des § 275 BAO ist es, dass die Beh in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über die Berufung treffen zu können. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berufung den im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist dabei davon auszugehen, d... mehr lesen...
Aus der Niederschrift über die Prüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen für März bis Juli 1995 vom 30. Oktober 1995 ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer im Dezember 1994 die Durchführung von Geschäften mit Parfumölen angeboten worden sei. Er sollte solche Parfumöle mit einem Aufschlag von 5 bis 7% ins Ausland exportieren; der Aufschlag sollte nicht zur Gänze sein "Gewinn" sein, es sollten vielmehr an B und M Provisionen für die Herstellung der Geschäftskontakte bezahlt werden. Im Jahr ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;
Rechtssatz: Dem Erfordernis des § 250 Abs 1 lit d BAO ist genüge getan, wenn der Umfang der
Begründung: hinreicht, um die Beh in die Lage zu versetzen zu erkennen, aus welchen Überlegungen der AbgPfl die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid als gerechtfertigt erachtet, zumal das genannte Erfordernis keinesfalls dahingehend verstan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/15 97/13/0243 2 Stammrechtssatz Darauf, ob eine
Begründung: inhaltlich zutreffend oder schlüssig ist, kommt es zur Erfüllung der Voraussetzung des Berufungserfordernisses nach § 250 Abs 1 lit d BAO nicht an (Hinweis E 28.1.1998, 96/13/0081). Euro... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/28 96/13/0081 1
(hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Ziel des § 250 Abs 1 BAO und des § 275 BAO ist es, daß die Behörde in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über die Berufung treffen zu können. Bei der Beurteilu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. April 1985 ersuchte der Beschwerdeführer um Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer 1983 bis 31. Mai 1985. Da innerhalb der erbetenen Frist weder die Steuererklärungen eingereicht wurden noch um weitere diesbezügliche Fristverlängerung angesucht wurde, forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer mit verfahrensleitender Verfügung vom 23. August 1985 auf, seiner Abgabenerklärungspflicht bis z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §250 Abs1 litd;BAO §289;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheides keine ausreichende Erklärung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO sei. Ein solches Begehren zielt darauf ab, daß von der Erlassung eines Abgabenbescheides überhau... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 17. November 1993 wurde dem Beschwerdeführer, einem Steuerberater, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0" und "der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27. Jänner 1992" für das Jahr 1993 ein Interessentenbeitrag in der Höhe von S 1.606,-- vorgeschrieben. Die Behörde erster Instanz ging von einem Umsatz in der Höhe von S 5,212.487,-- im Jahr 1991 aus, wov... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe NiederösterreichL74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO NÖ 1977 §195;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §210;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;LAO NÖ 1977 §95 Abs1;TourismusG NÖ 1991 §13 idF 7400-1;TourismusG NÖ 1991 A... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging folgender mit 23. Jänner 1995 datierter Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde: "Bescheid Spruch: Das Ansuchen (des Beschwerdeführers) vom 14.11.1991 betreffend die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück ... wird gemäß § 62 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149, in der geltenden Fassung, mit der Maßgabe, daß die mit dem Genehmigungsvermerk versehenen und hier anlieg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §243;BAO §245 Abs2;BAO §250 Abs1;LAO Stmk 1963 §189;LAO Stmk 1963 §191 Abs2;LAO Stmk 1963 §195;VwRallg;
Rechtssatz: Wird der Nachtrag der fehlenden Bescheidbegründung verlangt und eine vorzeitige Berufung für den Fall erhoben, daß die
Begründung: nich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 1997 erließ das Finanzamt einen Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer gemäß § 95 EStG über den "Prüfungszeitraum vom 01.01.1991 bis 31.12.1993". Der Spruch: wies "Kapitalertragsteuer-Abfuhrdifferenzen" in Höhe von S 726.880,-- aus (bisher sei ein Betrag von S 163.454,-- vorgeschrieben gewesen). In der
Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, aufgrund der Berufungsentscheidung vom 13. Juni 1997 (Anm.: Mit dieser von einem Berufungssenat getroffenen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;
Rechtssatz: Darauf, ob eine
Begründung: inhaltlich zutreffend oder schlüssig ist, kommt es zur Erfüllung der Voraussetzung des Berufungserfordernisses nach § 250 Abs 1 lit d BAO nicht an (Hinweis E 28.1.1998, 96/13/0081). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997130243.X02 ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Gesellschafter der F-KG. Die gemeinsamen Vertreter der Beschwerdeführer richteten in deren Namen am 27. Jänner 1993 ein Schreiben an das Finanzamt, in welchem zum Ausdruck gebracht wird, "daß die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sanierungsgewinnes in Höhe von S 3,475.783 im Wirtschaftsjahr 1988/89 gegeben sind". Die Betriebsprüfung habe sich allerdings dieser Ansicht nicht angeschlossen und die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes nicht anerk... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer einer im Inland gelegenen Liegenschaft, aus deren Vermietung sie gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Mit Bescheiden vom 9. November 1993 verfügte das Finanzamt für die Jahre 1985 bis 1991, daß die "Verfahren hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO ... gem. § 303 (4) BAO wiederaufgenommen" werden. Formularmäßig verbunden mit den Wiederaufnahmebescheiden waren die Bescheide, mit denen das Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §293 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0154
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150153.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Aus den von der belangten Behörde vorgelegten Aktenteilen ist folgendes erkennbar: Unter Verwendung eines als "Haftungs- und Zahlungsbescheid" für Nachforderungen auf Grund einer Lohnsteuerprüfung aufgelegten Vordruckes schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin am 27. September 1994 Kapitalertragsteuer für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.1992 in Höhe von S 185.847,-- sowie einen Säumniszuschlag in Höhe von S 3.716,-- vor. In der Begründung: wurde darauf hingewiesen, "im Körperschaftsteu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem eine Berufung als zurückgenommen erklärt wird, ist einer gänzlichen oder teilweisen Abänderung nicht zugänglich, sodaß das Berufungsbegehren der Natur der Sache nach nur auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheides gerichtet sein kann. Daraus folgt aber, daß mit einem solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;
Rechtssatz: Wird in der Berufung gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalsteuer dessen ersatzlose Aufhebung beantragt, so ist damit den Erfordernissen des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO entsprochen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130081.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;VwRallg;
Rechtssatz: Ziel des § 250 Abs 1 BAO und des § 275 BAO ist es, daß die Behörde in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über die Berufung treffen zu können. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berufung den im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 4 - Referat 6) setzte mit Bescheid vom 18. Februar 1991 im Spruchpunkt I gegenüber einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. & Co KG (im folgenden: T-GmbH & Co KG) die Anzeigenabgabe für die "anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art" vereinnahmten Entgelte für die Zeit 1985 bis 1988 (aufgeschlüsselt nach Jahren) mit S 1,707,552,-- (Bemessungsgrundlage 17,075.520,--) fest. Weiters wurden ein Verspätungsz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;BAO §276;LAO Wr 1962 §195 litd;LAO Wr 1962 §210;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Enthält die Berufung gegen einen Bescheid, der zwei Spruchpunkte aufweist, nur hinsichtlich des ersten Spruchpunktes eine
Begründung: iSd § 195 lit d Wr LAO, so hat die Behörde ein Verbesserungsverfahren gem § 210 Wr LAO durch... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. März 1990 gab der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde als Abgabenbehörde erster Instanz dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juli 1989 auf Nachlaß der fälligen Lohnsummensteuer für die Jahre 1987 und 1988 zur Gänze, für 1989 und 1990 zu 50 % insoweit Folge, als die Beschwerdeführerin für die Kalenderjahre 1986 und 1987 von der Lohnsummensteuer befreit wurde und für die Kalenderjahre 1988 und 1989 die halbe Abgabenschuld erlassen wurde. Mit Schreiben vom... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §250 Abs1;BAO §289;LAO NÖ 1977 §183;LAO NÖ 1977 §195;LAO NÖ 1977 §213;
Rechtssatz: Bekämpft die Partei einen prozentmäßig festgesetzten Nachlaß (§ 183 NÖ LAO 1977), so ist Gegenstand des Berufungsverfahrens die Frage der Nachlaßgewährung als solche, nicht aber bloß die Frage, ob ein über den bereits festg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen die auf Grund der Ergebnisse einer finanzstrafbehördlichen Prüfung erlassenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 bis 1993 sowie die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1987 bis 1990 Berufung, die den Formerfordernissen des § 250 Abs 1 lit b und c BAO nicht entsprach. Mit Bescheid vom 27. März 1996 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter Setzung einer Frist bis zum 31. Mai 1996 auf mitzuteilen, in welchen Punkten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997140029.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Den Erklärungen des Beschwerdeführers folgend erließ das Finanzamt den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 (in der Folge: Sachbescheide), wobei diese iSd § 93 Abs 3 lit a BAO keine Begründung: enthielten. Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 beantragte der Beschwerdeführer die Mitteilung der den Sachbescheiden fehlenden
Begründung: und erhob unter einem Berufung, wobei er ausführte, in den Sachbescheiden seien die Vorsteuer, die Umsatzsteuer, die Zahllast, das zu versteue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/14 91/15/0135 2 Stammrechtssatz Fehlen einer Berufungsschrift die im § 250 BAO erschöpfend aufgezählten Erfordernisse, muß die Behörde nach § 275 BAO vorgehen. Die Erteilung eines solchen Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Behörde (Hinweis E 7.9.1990, 87... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist vor dem Hintergrund des im Jahr 1985 aufgedeckten sogenannten Weinskandals zu sehen. Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum den Handel mit und die Erzeugung von Wein. Weiters bewirtschaftete er Weingärten im Ausmaß von rund 15 ha, wobei der Weinbau in den Handels- und Erzeugungsbetrieb integriert war. Mit Urteil des Kreisgerichtes Krems vom 20. März 1986 (in der Folge: Ersturteil) wurde der Beschwerdeführer wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges ... mehr lesen...