Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
(1)Absatz einsDie Bescheidbeschwerde hat zu enthalten:
a)Litera adie Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet;
b)Litera bdie Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird;
c)Litera cdie Erklärung, welche Änderungen beantragt werden;
d)Litera deine Begründung.
(2)Absatz 2Wird mit Bescheidbeschwerde die Einreihung einer Ware in den Zolltarif angefochten, so sind der Bescheidbeschwerde Muster, Abbildungen oder Beschreibungen, aus denen die für die Einreihung maßgeblichen Merkmale der Ware hervorgehen, beizugeben. Ferner ist nachzuweisen, dass die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Ware mit diesen Mustern, Abbildungen oder Beschreibungen übereinstimmt.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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