RS Vwgh 1998/12/17 97/15/0130

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/07/15 97/13/0243 2

Stammrechtssatz

Darauf, ob eine Begründung inhaltlich zutreffend oder schlüssig ist, kommt es zur Erfüllung der Voraussetzung des Berufungserfordernisses nach § 250 Abs 1 lit d BAO nicht an (Hinweis E 28.1.1998, 96/13/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150130.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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