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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Wird der Nachtrag der fehlenden Bescheidbegründung verlangt und eine vorzeitige Berufung für den Fall erhoben, daß die Begründung nicht nachgetragen wird (und kommt die Verweigerung des Nachtrages der Begründung durch das Verhalten der Abgabenbehörden zum Ausdruck), so handelt es sich um die zulässige Einbringung einer vorzeitigen Berufung (siehe jedoch für das AVG: E 3.9.1998, 97/06/0208). Für die Annahme der Unzulässigkeit einer bedingten Prozeßhandlung ist dort kein Raum, wo die Prozeßhandlung von einem bestimmten im Verfahrensverlauf eintretenden Ereignis abhängig gemacht wird, ohne daß hiedurch ein dem Verfahren abträglicher Schwebezustand herbeigeführt wird.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997170401.X04Im RIS seit
11.07.2001