Über das Vermögen der D KG wurde am 15. Juni 1981 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer als Masseverwalter bestellt. Im Zug einer im November 1982 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, die D KG habe die im Monat Juni 1981 fälligen Löhne und Gehälter nicht mehr ausbezahlt. Diese und weitere Ansprüche der Arbeitnehmer (Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Abfertigungen etc) seien aus Mitteln des Insolvenz-Ausgleichs-Fonds nach dem Insolvenz-Entgeltsicheru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Höhe eines Abgabenanspruches sind in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht in einem Haftungsverfahren geltend zu machen (Hinweis E 26.11.2002, 99/15/0189). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X04 Im RIS ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der E-BaugmbH. Mit Bescheid vom 15. April 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschulden der E-BaugmbH im Ausmaß von ca 5,7 Mio S, darunter auch Umsatzsteuer für Dezember 1993 in Höhe von 631.830 S, zur Haftung herangezogen. Einer Berufung gegen diesen Haftungsbescheid wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Oktober 1997 Folge gegeben. In der Folge wurde bei der E-BaugmbH im Juli 1999 eine Buch- und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0148 E 17. Dezember 1996 VwSlg 7150 F/1996 RS 2
(hier nur erster bis vierter Satz) Stammrechtssatz Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 13. Mai 1997 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH im Ausmaß von insgesamt S 586.749,-- in Anspruch (Umsatzsteuer 1-5/95, 8-12/95 und 1-8/96), da die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin schuldhaft ihrer Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Abgaben der Gesellschaft aus deren Mitteln entrichtet werden, nicht nachgekommen sei. In der Berufung führte die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;
Rechtssatz: Einwände gegen den Abgabenanspruch hätten von der Haftungspflichtigen gemäß § 248 BAO im Abgabenverfahren - und nicht im Haftungsverfahren - geltend gemacht werden müssen (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999150189.X01 I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 18. Dezember 1992 - zunächst gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer bzw einem Prokuristen und ab 8. Juli 1993 alleiniger - Geschäftsführer der WR GmbH. Am 19. Oktober 1993 wurde über das Vermögen der WR GmbH der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt hielt dem Beschwerdeführer vor, es beabsichtige, ihn gemäß § 9 Abs 1 BAO für die vor Konkurseröffnung fällig gewordenen, der Abgabenart und jeweiligen Höhe nach aufgegliederten Abgabenschulden der WR... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;
Rechtssatz: Aus der im § 248 BAO vorgesehenen Möglichkeit der Berufung des als Haftenden in Anspruch Genommenen auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch folgt, dass ihm - als Voraussetzung für die Ausübung seines Rechts - von der Behörde über den haftungsbegründenden Abgabenanspruch Kenntnis zu verschaffen ist. Eu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Obfrau des F Vereines (nachfolgend: Primärschuldner) im Instanzenzug gemäß § 7 Abs. 1 der Tiroler Abgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984 (nachfolgend: TLAO), zur Haftung für die auf den Zeitraum von März 1999 bis September 2000 entfallende, dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebene Vergnügungssteuer samt Nebengebühren zur Haftung herangezogen. Gemäß § 194 TLAO könne der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflicht... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;LAO Tir 1984 §172 Abs1;LAO Tir 1984 §194;
Rechtssatz: Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind, Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26. Mai 1998, 97/14/0080). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der L GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 31. Oktober 1996 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit Haftungsbescheid vom 18. Juni 1997 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschuldigkeiten dieser GmbH in Höhe von S 1,812.960,-- in Anspruch. Bei den Abgabenschulden handle es sich mit Ausnahme der Umsatzsteuer 1995 und der Körperschaftsteuer 1996 um laufend gemeldete, jedoch nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;
Rechtssatz: Aus § 248 BAO ergibt sich, dass der zur Haftung Herangezogene jedenfalls den gegen ihn geltend gemachten Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach bekämpfen können muss (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998140142.X04 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der S. Bau-GmbH. Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde mit Gerichtsbeschluss vom 3. Juni 1998 das Konkursverfahren eröffnet und am 11. Mai 2000 mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 12. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer für näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der S. Bau-GmbH im Gesamtausmaß von rd. 1,5 Mio. S als Haftungspflichtiger nach § 9 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen. Begründend w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0088 E 21. Oktober 1999 RS 4
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Berufung ein, so ist zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden, weil von dieser Erledigung die R... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 29. Jänner 1993 Geschäftsführer der F-GmbH, die ihrerseits als Komplementärin die Geschäfte der K-GmbH & Co KG (in der Folge: KG) führt. Über das Vermögen der KG wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 30. November 1999 der Konkurs eröffnet. Er wurde am 30. März 2000 nach Abschluss eines Zwangsausgleiches mit einer Quote von 20 % aufgehoben. Mit Bescheid vom 18. Februar 2000 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 in Verbin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/16/0333 E 17. Oktober 2001
Rechtssatz: Wenn gegenüber der Primärschuldnerin Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind und der zur Haftung Herangezogene sohin gemäß § 248 BAO gegen die Bescheide betreffend den Abgabenanspruch Berufung erheben kann, können im Verf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloss am 18. September 1996 mit der S GmbH einen in der errichteten Urkunde als "Untermietvertrag" bezeichneten Vertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "II. Gegenstand der Miete: Gegenstand der Miete ist das im Erdgeschoß des Hauses in ... gelegene Geschäftslokal, inklusive Nebenräumen,...sowie der Wohnung top 16 ... . Vermietet werden weiters die aufgrund gemeinsamer Besichtigung in der angeschlossenen Inventarliste (Beilage ./B) näher beschriebenen Einric... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 16. Dezember 1999 wurde gegen die Beschwerdeführerin folgender Spruch: gefällt: "Die R GmbH wird auf Grund des § 4 des Wiener Getränkesteuergesetzes 1992 - GStG, LGBl. für Wien Nr. 3, und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung zur Zahlung der für die in der Zeit von Juni 1995 bis September 1996 im Betrieb der ehemaligen Pächterin, der MS-Gaststätten-Betriebs Ges... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;LAO Wr 1962 §193 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0199 E 19. Juni 2000 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Abgabenbescheid dem Abgabenschuldner gegenüber nicht ergangen, dann muss sichergestellt sein, dass dem in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen, wenn schon nicht vom "Bescheid über den Abgabenanspruch", so ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;LAO Wr 1962 §193 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0199 E 19. Juni 2000 RS 3 Stammrechtssatz Wenn der Gesetzgeber normiert, der Haftungspflichtige habe im Fall der Selbstbemessungsabgabe das Recht zur Berichtigung der Abgabenerklärung, dann ist ihm auch in der Weise Kenntnis von den Abgabenerklärungen, den R... mehr lesen...
Index: E6JL34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §248;BAO §7;GetränkesteuerG Wr 1992 §4;LAO Wr 1962 §193;LAO Wr 1962 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0347 E 11. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 193 Wr LAO, wonach der Haftungspflichtige unbesc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde im Instanzenzug als Geschäftsführer der S GmbH zur Haftung (u.a.) für Kapitalertragsteuer in Höhe des im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung vom 13. Februar 1996 aushaftenden Betrages von S 465.319,97 herangezogen. Aus Anlass seiner Haftungsinanspruchnahme hat der Beschwerdeführer gemäß § 248 BAO auch gegen die der Haftung zugrunde liegenden Sachbescheide (u.a. betreffend die der S GmbH vorgeschriebene Kapitalertragsteuer) Berufung erhoben. Mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0049 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wenn ein zur Haftung Herangezogener gegen die Haftung und den Abgabenanspruch beruft, ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abga... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin einer OEG, welche mit Beschluss vom 8. Jänner 1998 aufgelöst worden war. Mit Bescheid vom 21. September 1999 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin gem § 12 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer einschließlich Nebenansprüche) der OEG heran. In einer dagegen erhobenen Berufung wandte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen ein, sie sei in der Zeit zwischen 1. Juli 1996 und 28. August 1997 an der OEG beteiligt gewesen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §250 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung gem § 248 BAO innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen kann. E... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 29. März 1989 verpachtete der Beschwerdeführer sein Espresso-Lokal in Wien V, Klieberstraße 7, an die A.-GesmbH. Das Pachtverhältnis sollte am 1. Mai 1992 enden; als monatlicher Pachtschilling waren S 6.000,-- vereinbart. Hinsichtlich des Revisionszeitraumes April 1989 bis Dezember 1990 fand eine Prüfung statt, bei der im Einvernehmen mit der Steuerberaterin der A.-GesmbH am 24. Jänner 1991 eine Bemessungsgrundlage ermittelt wurde. Für das Jahr 1991 (bis zu d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;LAO Wr 1962 §193;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf wurde als Verpächter gem § 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG 1971 zur Haftung herangezogen, wobei ihm gleichzeitig mit dem Haftungsbescheid der Abgabenbescheid gegenüber der Pr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und Prokurist der S GmbH. Im Betrieb der S GmbH wurden bis zu dessen Einstellung am 22. Juli 1996 alkoholische und nichtalkoholische Getränke in einem Stripteaselokal ausgeschenkt. Bei der außerordentlichen Generalversammlung der S GmbH am 20. Jänner 1997 wurde die Gesellschaftsauflösung, die Abberufung der bisherigen Geschäftsführerin und die Bestellung des Beschwerdeführers zum Liquidator beschlossen. Mit Haftungsbescheid vom 25. März 1998 wur... mehr lesen...
Index: E6JL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §193;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/15/0128 E 25. Jänner 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0347 E 11. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Aus der B... mehr lesen...