RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0189

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;

Rechtssatz

Einwände gegen den Abgabenanspruch hätten von der Haftungspflichtigen gemäß § 248 BAO im Abgabenverfahren - und nicht im Haftungsverfahren - geltend gemacht werden müssen (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150189.X01

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten