RS Vwgh 2003/3/31 97/14/0128

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;

Rechtssatz

Einwendungen gegen die Höhe eines Abgabenanspruches sind in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht in einem Haftungsverfahren geltend zu machen (Hinweis E 26.11.2002, 99/15/0189).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X04

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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