RS Vwgh 2001/10/30 98/14/0142

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;

Rechtssatz

Aus § 248 BAO ergibt sich, dass der zur Haftung Herangezogene jedenfalls den gegen ihn geltend gemachten Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach bekämpfen können muss (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140142.X04

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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