RS Vwgh 2001/9/25 2001/14/0109

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §248;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/16/0333 E 17. Oktober 2001

Rechtssatz

Wenn gegenüber der Primärschuldnerin Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind und der zur Haftung Herangezogene sohin gemäß § 248 BAO gegen die Bescheide betreffend den Abgabenanspruch Berufung erheben kann, können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 29. Jänner 1998, 96/15/0196). Dabei kommt es (im Rahmen des Haftungsverfahrens) nicht darauf an, ob der zur Haftung Herangezogene gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch tatsächlich berufen hat oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140109.X02

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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