1 Nach den - in der Revision nicht bestrittenen - Sachverhaltsannahmen im angefochtenen Erkenntnis sprach die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung mit Bescheid vom 11. Oktober 2011 aus, dass der Revisionswerber als Eigentümer von vier näher bezeichneten Geldspielapparaten und damit als Gesamtschuldner für den Abgabenrückstand aus den Monaten März bis August 2009 von 14.391,40 EUR zuzüglich Säumniszuschlag von 287,70 EUR in Anspruch genommen werde. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem ihr Antrag vom 13. Juli 2005 auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen. Über das Vermögen der Beschwerdeführerin sei mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 23. November 2000 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden. Das Finanzamt habe eine Konkursforderung in Höhe von S 134.774,-- (darunter Umsatzsteuer 1999) angemeldet. Das B... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Oktober 2005 brachte die Beschwerdeführerin zusammengefasst vor, sie habe nach "Rechnungslegung durch die untersuchenden Tierärzte" Fleischuntersuchungsgebühren nach Maßgabe der Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 32/1995, im Zeitraum zwischen 1. Jänner 1995 und 31. Oktober 1999 entrichtet. Die Beschwerdeführerin qualifizierte diesen Vorgang als "Selbstbemessung" dieser Gebühren. Richtigerweise wären diese Gebühren aber unter Beachtun... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §201;BAO §207 Abs1;BAO §239 Abs1;LAO Stmk 1963 §150 Abs1;LAO Stmk 1963 §153 Abs2 idF 1983/034;LAO Stmk 1963 §156 Abs1;LAO Stmk 1963 §186 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist im Erkenntnis vom 20. Jänner 2003, Zl. 2002/17/0262, davon ausgegangen, dass ein auf die Korrektur einer zu Unrecht zu ho... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Mai 1998 beantragte der Beschwerdeführer, der ein Kaffeehaus betreibt, "je einen Feststellungsbescheid für das Jahr 1995, das Jahr 1996 und das Jahr 1997 zu erlassen, aus denen hervorgeht, wie viel wir im jeweiligen Jahr unter dieser Steuernummer an Getränkesteuer auf Grund der eingereichten Getränkesteuererklärungen und damit übereinstimmenden Getränkesteuerzahlungen zu entrichten hatten". Sein rechtliches Interesse liege darin, dass der Beschwerdeführer "durch E... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;LAO Wr 1962 §162;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0115 E 5. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben A... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem von der beschwerdeführenden Partei in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin von Liegenschaften in Wien, hinsichtlich welcher sie für den Zeitraum der Jahre 1989 bis 2005 eine festgesetzte Grundsteuer entrichtet hat. Mit Anträgen vom 24. Oktober 2006 begehrte die Beschwerdeführerin die "Steuerrückerstattung" dieser Grundsteuer, weil sie von der Entrichtung der Steuer nach § 2 ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;LAO Slbg 1963 §158;LAO Slbg 1963 §181 Abs1;LAO Slbg 1963 §182a;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nich... mehr lesen...
Mit Eingabe an das Finanzamt vom 10. Oktober 2000 beantragte die Beschwerdeführerin, das zum Stichtag 10. Oktober 2000 auf ihrem Abgabenkonto bestehende Guthaben in Höhe von 543.366 S wie folgt zu verwenden: a) Überrechnung eines Teilbetrages von 490.772 S auf das Abgabenkonto des steuerlichen Vertreters bei einem anderen Finanzamt und b) Rückzahlung eines Teilbetrages von 52.594 S auf das Bankkonto der UT. Am 2. November 2000 reichte die Beschwerdeführerin die Umsatzsteuervoran... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Über das Vermögen der beschwerdeführenden GmbH wurde am 28. Jänner 2002 das Konkursverfahren eröffnet. Im Ergebnis einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde festgestellt, dass für den Zeitraum Oktober 2002 eine Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von 219.700 EUR wegen teilweiser Uneinbringlichkeit von Lieferforderungen vorzunehmen sei. Der entsprechende Festsetzungsbescheid erging am 10. Dezember 2002. Mit Gerichtsbeschluss vom 19. Dezember 2002 wurde der am 2. Dezember 2002 im Insolvenzver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0154 E 30. März 2011 2005/15/0121 E 19. März 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0046 E 29. Jänner 2004 RS 2 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Frage des Zeitpunktes der Entstehung eines Vergütungs- bzw Rückforderungsanspruches vertritt der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Auf Grund der Anträge der mitbeteiligten Partei vom 25. März 1998, 14. August 1998, 30. März 1999, 6. März 2000 und 8. März 2000 erging folgender Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 10. Juli 2000. "1. Der Antrag vom 06.03.2000 betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 233 Abs. 2 OÖ LAO auf den Gemeinderat für die Behandlung des Antrages vom 14.08.1998 wird hinsichtlich des Kalenderjahres 1996 gemäß § 207 OÖ LAO wegen entschiedene... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;LAO OÖ 1996 §162 Abs2;LAO OÖ 1996 §185 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen best... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 2000 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung von Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 55,662.403 S. Nach Verbuchung der Aussetzung erhöhte sich das auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Bank bestehende Guthaben auf rund 86 Mio. S. Mit Schreiben vom 3. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein "Guthaben von ATS 55,662.403,--" um Überweisung des Betrages auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Noch vor Erl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs8;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Anträge auf Rückzahlung von Abgabenguthaben können, solange ihnen nicht entsprochen wurde, zurückgenommen werden. Es trifft daher nicht zu, dass der Abgabepflichtige mit der Einbringung eines Rückzahlungsantrages keine Möglichkeit mehr hat, eine Verrechnung des Guthabens mit den ausgesetzten Abgaben zu bewirken. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §311 Abs1;
Rechtssatz: Rückzahlungsanträge gemäß § 239 Abs. 1 BAO unterliegen der Entscheidungspflicht im Sinne des § 311 Abs. 1 BAO. Weitere Rechtsfolgewirkungen sind mit der Antragstellung nicht verbunden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2002140051.X05 Im RIS sei... mehr lesen...
1.1. Mit dem Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 8. September 1995 wurde "auf Grund der eingebrachten Anträge (der beschwerdeführenden Partei) vom 14.3., 21.3., 21.4, 23.5., 21.6., 20.7. und 22.8.1995" festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei der Stadt Linz gegenüber im Sinne der Linzer Anzeigenabgabeordnung anzeigenabgabepflichtig sei. Offenbar unter Bezugnahme auf nicht in den hier vorgelegten Verwaltungsakten befindliche Anträge auf Rückzahlun... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §239 Abs1;BAO §241 Abs1;BAO §92;LAO OÖ 1984 §145;LAO OÖ 1984 §149;LAO OÖ 1984 §184 Abs1;LAO OÖ 1984 §185 Abs1;LAO OÖ 1984 §69;LAO OÖ 1996 §146;LAO OÖ 1996 §150;LAO OÖ 1996 §185 Abs1;LAO OÖ 1996 §186 Abs1;LAO OÖ 1996 §70;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtspr... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. Oktober 1995 der Konkurs eröffnet. Vom Finanzamt Feldkirch wurden in der Folge Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 145.746,31 S (resultierend aus der Umsatzsteuer 1992 samt Säumniszuschlag und Nebengebühren, den Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober 1994 bis Februar 1995 und einem Verspätungszuschlag für Dezember 1995) als Konkursforderungen angemeldet. Am 14. November 1996 kam ein Zwangs... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;KO §19;KO §20;
Rechtssatz: Nach ständiger hg Judikatur kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (Hinweis E 19. März 1997, 96/16/0052). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §4;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage des Zeitpunktes der Entstehung eines Vergütungs- bzw Rückforderungsanspruches vertritt der Verwaltungsgerichtshof folgende Ansicht: Bei Rückforderungsansprüchen handelt es sich um nichts anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. Oktober 2001 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung eines nach "Buchungsmitteilung Nr. 3" seit 6. August 2001 bestehenden "Einkommensteuerguthabens" in Höhe von S 59.256,--. Mit Bescheid vom 5. November 2001 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung: ab, dass es sich bei dem angeforderten Guthaben um eine "Konkursgutschrift" handle, welche mit Konkursforderungen aus Umsatzsteuer 1991 und 1992 gegenverrechnet worden sei. In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären (Hinweis E 22.3.2000, 99/13/0098). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002140079.X01 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat für den Zeitraum Juli 1995 bis Juni 2000 S 475.949,-- an Versteigerungsabgabe erklärt und entrichtet. Sie beantragte in der Folge die Rückzahlung dieses Betrages. Mit Bescheid vom 13. Juni 2001 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin gemäß §§ 1, 2 und 5 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 26. April 1985 über die Ausschreibung einer Abgabe von den... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §239 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/17/0152 E 20. November 2002
Rechtssatz: Der auf die Unrichtigkeit der Selbstbemessung der Abgabe gestützte Rückzahlungsantrag löste die Verpflichtung der Abgabenbehörde zur bescheidmäßigen Bemessung der Ab... mehr lesen...
Mit inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden, im Jahre 1999 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde eingereichten Anträgen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin wurde hinsichtlich der Zeiträume 1995 bis 1997, des Jahres 1998 sowie der einzelnen Monate des Jahres 1999 beantragt, Festsetzungsbescheide betreffend die - betragsmäßig dargestellte - Getränkesteuer dieser Zeiträume zu erlassen, wobei auf die Absicht hingewiesen wurde, im Hinblick auf eine nach Auffassung der Beschwerde... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;LAO Stmk 1963 §163 Abs2;LAO Stmk 1963 §186 Abs1;LAO Stmk 1963 §186 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 3 Stammrechtssatz Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprüngliche... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;LAO Stmk 1963 §163 Abs2;LAO Stmk 1963 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist (... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 23. November 1999 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei Ankündigungsabgabe für die Monate März 1998 bis November 1998 in der Höhe von insgesamt S 156,523.780,-- vor. Die beschwerdeführende Partei hatte im Jahr 1998 jeweils für einen bestimmten Monat Anträge auf Rückerstattung der entrichteten Ankündigungsabgabe gestellt. Am 29. Juni 1999 hatte die beschwerdeführende Partei schließlich hinsichtlich aller dieser Anträge Devolutionsanträge... mehr lesen...