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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0154 E 30. März 2011 2005/15/0121 E 19. März 2008Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/15/0046 E 29. Jänner 2004 RS 2Stammrechtssatz
Hinsichtlich der Frage des Zeitpunktes der Entstehung eines Vergütungs- bzw Rückforderungsanspruches vertritt der Verwaltungsgerichtshof folgende Ansicht: Bei Rückforderungsansprüchen handelt es sich um nichts anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird. Auf die Bescheiderlassung kommt es dabei nicht an. Mit dem Bescheid wird lediglich die Durchsetzung des Anspruchs gegenüber der Abgabenbehörde bewirkt, nicht aber das Entstehen des Anspruchs (Hinweis E 19. März 1997, 96/16/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150072.X01Im RIS seit
24.10.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013