Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;LAO Wr 1962 §185 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/17/0203 Besprechung in:ÖStZB 1990, 402;
Rechtssatz: Über Anträge auf Rückzahlung eines Guthabens ist ausschließlich im Einhebungsverfahren gemäß § 239 Abs 1 BAO (§ 185 Abs 1 LAO Wr) gesondert mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §241 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 241 Abs 2 BAO ist - anders als z.B. bei einem Antrag gem § 239 Abs 1 BAO - auch derjenige, der eine Abgabe zu Unrecht entrichtete, ohne Abgabenschuldner oder für die Abgabenschuld Haftender zu sein, zur Antragstellung berechtigt. (Hinweis auf E 30.11.1964, 1147/64, VwSlg 3189 F/1964). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs3;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die Erörterung der Rechtsfrage, ob die Behörde zu Unrecht über ein Abgabenguthaben verfügt hat, findet im Verfahren gem § 239 Abs 1 BAO nicht statt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150058.X01 Im RIS seit 19.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §239 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Aus dem Entsprechen eines Parteienantrages auf Auszahlung eines (sich hier aus den vom Steuerpflichtigen erklärten Vorsteuerabzügen ergebenden) Guthabens kann keineswegs auf den Verzicht der Behörde auf die Abgabe einer vom Gesetz (hier gem § 21 Abs 8 UStG 1972) geforderte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §78 Abs3;
Rechtssatz: Unter § 78 Abs 3 BAO fallen unter anderem jene Personen, die, ohne gleichzeitig Abgabepflichtige zu sein, einen Antrag auf Rückzahlung stellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160102.X03 Im RIS seit 13.11.1986 Z... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §78 Abs3;EO §294;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Parteistellung desjenigen, der eine Exekution durch Pfändung und Überweisung eines Anspruches auf Rückzahlung eines Guthabens gem § 239 Abs 1 BAO erwirkt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160102.X05 ... mehr lesen...