RS Vwgh 2002/5/16 2001/16/0375

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Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;
BAO §239 Abs2;
LAO Stmk 1963 §163 Abs2;
LAO Stmk 1963 §186 Abs1;
LAO Stmk 1963 §186 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0062 E 27. Mai 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprünglichen Antrag neu entstandenes Guthaben kann nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu einer Rückzahlung führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160375.X03

Im RIS seit

01.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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