RS Vwgh 1996/9/19 AW 96/17/0315

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1996
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37169 Kanalabgabe Wien
L82309 Abwasser Kanalisation Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 impl;
Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr;
LAO Wr 1962 §182;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nachsicht von Kanaleinmündungsgebühren - In den Fällen der Nichterteilung einer Erlaubnis kommt es für die Frage der Vollzugstauglichkeit auf die konkrete Gestaltung der Rechtslage an, und es ist zu prüfen, ob im Versagungsbescheid nicht noch mehr an rechtlichen Wirkungen steckt als die bloße Nicht-Gewährung der angestrebten Erlaubnis oder Begünstigung (Hinweis auf Puck, Die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 1982, 359, 363 f). Derartiges läßt die Rechtslage hinsichtlich der Nachsichtsgesuche von Kanalgebühren in Wien auch mangels einer hemmenden oder aufschiebenden Wirkung des Nachsichtsantrages nicht erkennen (nach Auseinandersetzung mit einander widersprechender Vorjudikatur zur Frage der Vollzugstauglichkeit der Abweisung von Nachsichtsgesuchen).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996170315.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten