Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. Jänner 1995 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der V GmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH (laut beiliegender Rückstandsaufgliederung) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin erhob Berufung und brachte vor, dass Anfang Dezember 1994 sämtliche Geschäftsunterlagen, inklusive PC und Buchhaltungsunterlagen vom Landesgericht E... mehr lesen...
Der im Jahr 1930 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis 31. Dezember 1995 als Amtsvorstand des Finanzamtes St. Pölten (Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstklasse VIII) tätig. Mit 1. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer in den Ruhestand versetzt. Mit dem im Instanzenzug (in nichtöffentlicher Sitzung) ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 18... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BAO §135;BAO §235;BAO §236;BDG 1979 §134 Z2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ausführungen zu einem Disziplinarverfahren, wo dem Beschuldigten, dem Leiter eines Finanzamtes, angelastet wurde, er habe - ohne dass entsprechendes Parteivorbringen erstattet worden war bzw. ohne das Vorliegen von Einbringungsschritten ... mehr lesen...
Zu dem dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt wird zunächst auf das Vorerkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. März 1998, 95/15/0042, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hatte der Gerichtshof den Bescheid der belangten Behörde, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid abgewiesen worden war, mit dem das Finanzamt den Widerruf einer Löschung ausgesprochen hatte, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Mit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §289;BAO §294 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Auch im Abgabenverfahren hat die Berufungsbehörde grundsätzlich auf Grund der zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden, soweit sich nicht insbesondere aus dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften das Gebot zur Anw... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 8. November 1994 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht der "fälligen Steuerverbindlichkeiten", weil die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Unbilligkeit liege deshalb vor, weil er sich in einer Notlage befinde und seine Existenz gefährdet sei. Er verfüge weder über ausreichendes Vermögen noch über ein pfändbares Einkommen, sodass die Voraussetzungen des § 236 BAO gegeben seien. In eventu beantrage er die Löschung mangels Einbringlichkeit, wenn die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;VwRallg;
Rechtssatz: Auf eine Löschung von Abgabenschuldigkeiten nach § 235 BAO besteht kein Rechtsanspruch (Hinweis Ritz/2, BAO-Kommentar, Tz 2 zu § 235). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 European Case ... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1993 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer die Rechtsgebühr nach § 33 TP 16 Abs. 1 lit. c GebG in der Höhe von S 1,019.498,-- vor. Die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Gebührenfestsetzung wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 94/16/0238, als unbegründet ab. Der Beschwerdeführer beantra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §236;BAO §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0103 3 Stammrechtssatz Eine einem Abgabenschuldner gewährte Nachsicht hat gemäß § 236 BAO iVm § 235 BAO das Erlöschen des Abgabenanspruches zur Folge und schließt daher jede weitere Geltendmachung dieses Anspruches und damit auch jede Geltendmachung von Haftungen für d... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 13. April 1993 bis zum 30. September 1996 Geschäftsführer der G-GmbH. Mit Eingabe vom 14. Juni 1996 ersuchte er für die G-GmbH um Gewährung von Zahlungserleichterung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer für Mai 1996 in Höhe von 1,128.551 S. Mit Bescheid vom 25. Juni 1996 wies das Finanzamt den Antrag ab. Mit Eingabe vom 11. Juli 1996 wurde im Namen der G-GmbH um Gewährung von Ratenzahlung hinsichtlich Abgaben in Höhe von 11.953.789 S - darunt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;
Rechtssatz: Bei Gesamtschuldverhältnissen wirkt die Löschung gegenüber allen Gesamtschuldnern (Hinweis E 17.12.1992, 91/16/0075, 0076) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998140154.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Löschung nach § 235 BAO - sie hat mit Bescheid zu erfolgen - erlischt der Abgabenanspruch. Für gelöschte Abgabenansprüche kann keine Haftung geltend gemacht werden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 235 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:199814015... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...