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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §235;Rechtssatz
Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 235 BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0234), weswegen sie auch keine Rechtswirkungen entfalten.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X02Im RIS seit
23.05.2003