RS Vwgh 2003/3/31 97/14/0128

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §235;
BAO §92;
VwRallg;

Rechtssatz

Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 235 BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0234), weswegen sie auch keine Rechtswirkungen entfalten.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X02

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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