Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §257 BAO §264 Abs1 BAO §281 Abs1 EStG 1988 §82 VwGG §42 Abs2 Z1 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 2. Dezember 2015 erließ das Finanzamt gegenüber der Revisionswerberin einen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuer der Jahre 2003 bis 2006 der P GmbH. Zur Vorgeschichte des Umsatzsteuerverfahrens der P GmbH wird auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. September 2012, 2008/15/0285, und vom 18. Oktober 2018, Ra 2016/15/0038, zu jener des Haftungsverfahrens auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
1 Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 2005 bis 2009 gelangte der Prüfer zur Auffassung, HK habe seine Leistungen an die Revisionswerberin nicht - wie bisher von ihr angenommen - als Selbständiger, sondern im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht. Von einer Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung sei aber abzusehen, weil die Einkünfte bereits im Einkommensteuerverfahren des HK erfasst worden seien. 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 Abs4 BAO §202 Abs1 BAO §224 Abs1 BAO §279 Abs1 BAO §303 EStG 1988 §82 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §207 BAO §224 Abs1 BAO §248 VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 207 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §248 BAO §257 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 248 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 BAO §224 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 198 heute BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hat in den Jahren 2012 bis 2014 als Gestellungsnehmerin Leistungen von drei Arbeitskräftegestellern bezogen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin im Instanzenzug gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 und § 202 iVm § 201 BAO zur Haftung für Abzugssteuern iSd § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 für die Arbeitskräftegestellung durch beschränkt steuerpflichtige Gesteller herangezogen. Im Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses werden für das Jahr 2012 di... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 8. Februar 2016 zunächst für Umsatzsteuer 12/2014 zur Haftung gemäß § 14 BAO herangezogen. In der Begründung: wurde angeführt, dass diese Umsatzsteuer aus dem Kauf der wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens mit Rechnung vom 1. Dezember 2014 resultiere. Diese Umsatzsteuer sei von der Verkäuferin nicht entrichtet worden. 2 Das Bundesfinanzgericht gab der Beschwerde der mitbeteiligten Partei Folge, weil de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14BAO §224 Abs1BAO §224 Abs3BAO §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0242 E 24. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich k... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1BAO §14BAO §224 Abs1BAO §224 Abs3
Rechtssatz: In einem Fall, in dem der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (vgl. VwGH 19.12.2002... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1EStG 1988 §82EStG 1988 §95VwRallg
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid (nach § 9 BAO) ein Abgabenbescheid - oder betreffend Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer ein Haftungsbescheid - voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1BAO §198BAO §224 Abs1BAO §248VwRallg
Rechtssatz: Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid voran, so ist die Frage, ob und in welcher Höhe ein Abgabenanspruch objektiv gegeben ist, als Vorfrage im Haftungsverfahren zu beantworten (vgl. VwGH 27.1.2010, 2009/16/0309; 9.11.2011, 2... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Stadtmagistrats der Landeshauptstadt Innsbruck vom 28. Oktober 2011 wurde - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVwG) - der X Ltd., deren alleiniger Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt der Revisionswerber war, gemäß §§ 13 ff Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 iVm dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2010 eine Vergnügungssteuer für das Aufstellen von 21 Glücksspielautomaten in verschiedenen Räumen einer bestimmten Lokalität für... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2015 verkaufte HS eine in Vorarlberg gelegene Liegenschaft um einen Kaufpreis von rund 990.000 €. Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, nahm für diesen Grundstücksverkauf als Parteienvertreter die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der Eintragungsgebühr vor. 2 Im Rahmen der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ermittelte der Revisionswerber die Bemessungsgrundlage gemäß § 30 Abs. 4 Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1
Rechtssatz: Aufgrund des Grundsatzes der materiellen Akzessorietät der Haftung setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung voraus, dass eine Abgabenschuld (gegenüber dem Abgabenschuldner) entstanden und noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 19.3.2015, 2013/16/0200). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1EStG 1988 §30c Abs3
Rechtssatz: Es gehört zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung, dass ein konkreter Haftungstatbestand erfüllt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0104 B 13. Jänner 2021 RS 1 (hier ohne Bezugnahme auf den Haftungsbescheid nach § 82 EStG 1988) Stammrechtssatz Geht einem Haftungsbescheid (nach § 9 BAO) ein Abgabenbescheid - oder betreffend Lohnsteuer ein Haftungsbescheid nach § 82 EStG 19... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE1PE6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1EURallg12010E056 AEUV Art5612010P/TXT Grundrechte Charta Art5162014CJ0098 Berlington Hungary VORAB62017CJ0625 Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank VORAB62018CJ0075 Vodafone Magyarorszag VORAB
Rechtssatz: Die Festsetzung einer Vergnügungssteuer fällt nicht in den Anwendungsbereich de... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 12. Dezember 2014 wurde u.a. ausgeführt, Rechnungen der P GmbH und der T GmbH an die Revisionswerberin in den Jahren 2010 bis 2012 seien als Deckungsrechnungen zu qualifizieren. Die Abgabenbehörde gehe davon aus, dass die Leistungen durch „Schwarzarbeitskräfte“ erbracht worden seien; vom geltend gemachten Aufwand würden „nach gängiger Verwaltungspraxis“ 50% als fiktiver Aufwand für die „Schwarzarbeitskräfte“ anerkannt. Weite... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1EStG 1988 §95 Abs1EStG 1988 §95 Abs4
Rechtssatz: Personen, die nach Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, werden durch Geltendmachung dieser Haftung (§ 224 Abs. 1 BAO) zu Gesamtschuldnern (§ 7 Abs. 1 BAO). Die Entrichtung der Abgabe durch den einen Schuldner befreit den anderen Gesamtschu... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 19. März 2018 teilte die revisionswerbende Partei (die belangte Behörde im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht) dem Mitbeteiligten mit, es seien folgende Abgabenbeträge der X GmbH, deren Geschäftsführer der Mitbeteiligte seit 11. Juli 2017 sei, nicht entrichtet worden: Kommunalsteuer (laut einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch das Finanzamt) für 6-9/2017 in Höhe von 1.985,99 € samt Säumniszuschlag (39,72 €); sowie Wiener Dienstgebera... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 4. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als Masseverwalter des ehemaligen Geschäftsführers (GS) der S GmbH als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag, jeweils für Zeiträume 2012 und 1-8/2013) der S GmbH im Ausmaß von insgesamt 447.065,08 € in Anspruch genommen. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Er machte geltend, es liege weder rechtswidriges ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes S im Oktober 2007 zum Nachtragsliquidator der im September 2006 gemäß § 40 FBG von Amts wegen gelöschten D GmbH bestellt. Die D GmbH war unbeschränkt haftende Gesellschafterin u.a. der DA KEG und der DB KEG. Die werbende Tätigkeit dieser Gesellschaften war seit längerer Zeit eingestellt. Diese Gesellschaften waren aber noch Eigentümerinnen von mehreren Liegenschaftsanteilen. Die Abwicklung dieses V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4BAO §224 Abs1BAO §7BAO §9
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie darf nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei außerhalb des § 9 BAO Haftenden eindeutig feststeht (vgl. Ritz, BAO6, § 9 Tz 4 und 7, mit Hinweisen au... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Urteil des Landesgerichtes X im April 2016 wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung (Verkürzung von Mineralölsteuer im März 2009 in Höhe von 497.144,81 € und im Juni 2009 in Höhe von 107.677,57 €) als Beteiligter nach §§ 11 3. Alternative, 33 Abs. 1 (38 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz) und 38 Abs. 1 FinStrG rechtskräftig für schuldig erkannt. Über den Revisionswerber wurde (in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichtes vom Jänner 2017) eine Ge... mehr lesen...