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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201 Abs4Rechtssatz
Ein Haftungsbescheid betreffend Lohnsteuer ist, wenn er sich auf mehrere Arbeitnehmer und/oder mehrere Monate bezieht, ein Sammelbescheid; die Lohnabgaben fallen grundsätzlich pro Arbeitnehmer und Monat an. Die Zusammenfassung der Festsetzung mehrerer Abgaben iSd § 201 Abs. 4 BAO bzw. die entsprechende Geltendmachung der Haftung für mehrere Abgaben gemäß § 202 Abs. 1 BAO ändert nichts am Vorliegen einzelner Abgaben (vgl. VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055, mwN). "Sache" des Verfahrens ist insoweit die Geltendmachung der Haftung betreffend bestimmte Arbeitnehmer und bestimmte Zeiträume (vgl. neuerlich VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055). In dieser Hinsicht ist das angefochtene Erkenntnis (wie auch der zu Grunde liegende Bescheid) trennbar (vgl. VwGH 20.1.1993, 90/13/0049).Ein Haftungsbescheid betreffend Lohnsteuer ist, wenn er sich auf mehrere Arbeitnehmer und/oder mehrere Monate bezieht, ein Sammelbescheid; die Lohnabgaben fallen grundsätzlich pro Arbeitnehmer und Monat an. Die Zusammenfassung der Festsetzung mehrerer Abgaben iSd Paragraph 201, Absatz 4, BAO bzw. die entsprechende Geltendmachung der Haftung für mehrere Abgaben gemäß Paragraph 202, Absatz eins, BAO ändert nichts am Vorliegen einzelner Abgaben vergleiche VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055, mwN). "Sache" des Verfahrens ist insoweit die Geltendmachung der Haftung betreffend bestimmte Arbeitnehmer und bestimmte Zeiträume vergleiche neuerlich VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055). In dieser Hinsicht ist das angefochtene Erkenntnis (wie auch der zu Grunde liegende Bescheid) trennbar vergleiche VwGH 20.1.1993, 90/13/0049).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130074.L04Im RIS seit
22.07.2024Zuletzt aktualisiert am
22.07.2024