Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201 Abs4Rechtssatz
Der Lohnsteuerhaftungsbescheid stellt, wenn er sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht, einen Sammelbescheid dar, weil die Lohnsteuer grundsätzlich pro Arbeitnehmer und Monat anfällt. In einem solchen Verfahren ist die "Sache" durch Lohnsteuerschuldigkeiten für dieselben Arbeitnehmer und für dieselben Zeiträume festgelegt, die das Finanzamt im Haftungsbescheid herangezogen hat (vgl. zB. VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055, und 17.12.1996, 92/14/0214). Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der Arbeitgeber in einem Haftungsbescheid für Lohnsteuer eines Arbeitnehmers für bestimmte Monate und in einem späteren Haftungsbescheid für Lohnsteuer anderer (weiterer) Arbeitnehmer bzw. für andere Monate in Anspruch genommen wird (vgl. neuerlich VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055, und 17.12.1996, 92/14/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150078.L01Im RIS seit
21.11.2022Zuletzt aktualisiert am
21.11.2022