Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1BAO §238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/16/0123 E 22. April 2015 RS 2 Stammrechtssatz Die Erlassung von Haftungsbescheiden stellt eine Einhebungsmaßnahme dar, welche (nur) innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig ist (vgl. Ritz, BAO5, § 224 Tz 4, mwN). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11BAO §224 Abs1
Rechtssatz: Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht durch Entrichtung erloschen ist (vgl. VwGH 30.3.2000, 99/16/0141). Auch im Rechtsmittelverfahren ist zu berücksichtigen, ob die haftungsgegenständliche Abgabenschuld zwischenzeitig - allenfalls teilweise - durch ... mehr lesen...
1 Die M GmbH betrieb von August 2012 bis April 2015 an mehreren Standorten in Bregenz Wettterminals. Sie war Inhaberin einer Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Kunden zu Buchmachern/Wettbüros, unter Ausschluss der Wettannahme. Sie entrichtete keine Vergnügungssteuer. Im Dezember 2015 wurde über das Vermögen der M GmbH das Konkursverfahren eröffnet. 2 Mit Bescheid vom 1. Februar 2016 setzte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz betreffend die M GmbH - gerichtet an... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war im Streitzeitraum Geschäftsführerin (später Liquidatorin) der mittlerweile im Firmenbuch gelöschten X GmbH. 2 Mit Bescheid vom 9. Februar 2016 setzte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz gegenüber der Revisionswerberin Kriegsopferabgabe für die X GmbH für die Monate August 2012 bis Januar 2015 ("Internet-PCs" als Wettterminals an zwei Standorten) mit insgesamt 36.400 EUR und Säumniszuschläge von 728 EUR fest. Weiters wurde die Revisionswer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/13/0033 E 25.04.2019Ra 2019/13/0034 E 25.04.2019
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so hat sich die Behörde (und das Verwaltungsgericht) in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an den Abgabenbescheid zu hal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/13/0030 E 25.04.2019Ra 2019/13/0031 E 25.04.2019
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an den Abgabenbescheid zu halten (v... mehr lesen...
1 Mit Urteil des Landesgerichtes X vom 27. August 2004 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich durch das Verschweigen der Tatsache, der wirtschaftliche Eigentümer und Betreiber der X AG mit Sitz in Vaduz von Österreich aus gewesen zu sein, und durch Nichtabgabe von Körperschaftsteuererklärungen und Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer, Abgabenverkürzungen bewir... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11BAO §224 Abs1BAO §238 Abs3 litb
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid stellt eine Einhebungsmaßnahme dar; sie ist nur zulässig, wenn die Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht eingetreten ist (vgl. VwGH 6.8.1996, 93/17/0093, mwN). Damit kommt es also darauf an, ob gegenüber dem Hauptschuld... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1986 geschäftsführender Gesellschafter der K GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. Juli 2009 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 18. Februar 2010 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer vor, dass näher aufgeschlüsselte Abgaben der K GesmbH, nämlich Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag für die Jahre 2004 bis 2007, unberichtigt aushafteten. Sollte der Beschwerdeführer seine "Haft- und Z... mehr lesen...
Der Beschwerdefall betrifft Kommunalsteuer der R-GmbH für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2004. Der Beschwerdeführer war einer der Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH. Auf Grund des Gesellschafterbeschlusses vom 22. Dezember 2004 wurde diese GmbH im Wege der errichtendenden Umwandlung nach § 5 UmwG in die R-OEG umgewandelt. Die R-OEG ist seit 21. April 2005 im Firmenbuch gelöscht. Die mitbeteiligte Gemeinde vertrat die Auffassung, dass die an die Gesellschafter-Ges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §273;
Rechtssatz: Die Berufungslegitimation eines nach den Abgabenvorschriften Haftungspflichtigen nach § 248 BAO hat die Erlassung eines Haftungsbescheides nach § 224 Abs. 1 BAO zur Voraussetzung (vgl. etwa Ritz, BAO3, § 273 Tz 5). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2006130... mehr lesen...
Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26. September 2000 wurde die Spaltung der Österreichischen Post AG am 13. Oktober 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit dieser Spaltung zur Aufnahme wurde die Erstbeschwerdeführerin Gesamtrechtsnachfolgerin hinsichtlich des Betriebes "Postautodienst" der Österreichischen Post AG (§ 1 Abs. 2 Z 2 und § 14 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften - SpaltG, BGBl. Nr. 304/1996). Auf Grund des S... mehr lesen...
Index: 21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §224 Abs1;SpaltG 1996 §15 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 15 Abs. 1 SpaltG ausgesprochene Haftung ist im Rechtsweg und nicht mit Haftungsbescheid geltend zu machen (vgl. Ritz, BAO3, § 19 Tz 19). Denn gemäß § 224 Abs. 1 BAO werden (lediglich) die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassun... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B. GmbH im Ausmaß von 863.396,94 EUR in Anspruch. Die Abgabenschuldigkeiten umfassten Abgaben der Jahre 1995 bis 1999, wobei in einer Beilage zum Haftungsbescheid eine Aufgliederung hinsichtlich der einzelnen Abgaben und Zeiträume erfolgte. Zur Begründung: wurde im Haftungsbescheid ausgeführt, der Vertreter einer juris... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0046 E 18. April 2007 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid vorangegangen ist. ... mehr lesen...
Mit Entscheidung des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 9. Oktober 2001 wurde den Beschwerdeführern in der öffentlichen Versteigerung einer Liegenschaft in Wien der Zuschlag erteilt. Mit Haftungsbescheid vom 27. Mai 2003 wurde der Erstbeschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz - WVG, LGBl. für Wien Nr. 10/1960 in der geltenden Fassung, und gemäß § 23 Abs. 2 Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG, LGBl. für Wien Nr. 2/1978 in der geltenden Fassung, als neuer Was... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37169 Kanalabgabe WienL37299 Wasserabgabe WienL69309 Wasserversorgung WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr §23 Abs2;LAO Wr 1962 §171;WasserversorgungsG Wr 1960 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Fälligkeit eines Anspruches ist von seinem Entstehen zu unterscheiden. Durch die Fe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 5. Oktober 1993 Geschäftsführer der K. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Dezember 2002 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Mit Bescheid vom 13. Juni 2003 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß den §§ 7 und 54 WAO für Abgabenschulden der K. GmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von insgesamt EUR 2.581,72 für den Zeitraum "1/97-4/98, 4/02 u. 10/02", zur Haftung her... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 WAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung der N GesmbH im Jahr 1979 deren alleiniger Geschäftsführer. Mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer nach § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der N GesmbH, nämlich für im einzelnen aufgeschlüsselte Beträge an Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 2000, an Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 2000 sowie an Kapitalertragsteuer für 1998 zur Haftung heran. Der Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1992 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer und gleichzeitig zu 75 % beteiligter Gesellschafter der T. GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. September 2001 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit Vorhalt vom 10. März 2003 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer den Abgabenrückstand der T. GesmbH vor und teilte mit, dass "die gesetzliche Voraussetzung" für die "Haft- und Zahlungspflicht" des Beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 23. November 1995 Geschäftsführer der C. GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 16. Mai 2002 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der C. GesmbH, nämlich für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe "Rest 1996-9/01" in Höhe von 1.314,38 EUR und für "Nebengebühr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Juni 1993 Geschäftsführer der SMK GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 8. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 7. Juni 2004 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der SMK GesmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von 3.796,44 EUR "für den Zeitraum 2001", zur Haftun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 5. August 1996 Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1996 gegründeten S. GesmbH und ab 9. Juli 2004 Abwickler der S. GesmbH in Liquidation. Im Gefolge einer bei der S. GesmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 7. Oktober 1997 u.a. die Umsatzsteuer für 1996 mit dem Betrag von 52.567 S fest, wobei sich eine Zahllast in diesem Umfang ergab. Mit Bescheid ebenfalls vom 7. Oktober 1997 zog das Fi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0112 E 18. Oktober 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung setzt nicht voraus, dass die Abgaben vorher "rechtskräftig festgestellt" worden sind (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0112 E 18. Oktober 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung setzt nicht voraus, dass die Abgaben vorher "rechtskräftig festgestellt" worden sind (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wiener Abgabenordnung - WAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergib... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §9;EStG 1988 §82;EStG 1988 §95;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9 BAO nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid (nach... mehr lesen...