Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0273
89/13/0275
89/13/0274
Rechtssatz: Grundsätzlich ist der Abgabepflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Rechtsgebühr - Eine Liquiditätsbelastung stellt für sich allein noch keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar (Hinweis B 8.1.1988, AW 87/15/0013). Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapi... mehr lesen...
Der Antragsteller begründet das Begehren um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung folgendermaßen: "Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, die geforderten Steuern aus liquiden Mitteln zu bezahlen. Unser Unternehmen befaßt sich mit der Wohnraumbeschaffung. Zu diesem Zweck ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzuschaffen, diese baureif zu stellen, Planungen durchzuführen und schließlich Wohnungen zu bauen und zu veräußern. Um die geforderten Steuern zu bezahlen, müßten wir unsere Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
An der A-GmbH mit dem Sitz in Wien waren im Jahr 1985 W mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 980.000,-- und H mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 1.020.000,-- beteiligt. Mit Notariatsakt vom 17. Oktober 1985 erklärte W, seinen Geschäftsanteil um den Abtretungspreis von S 500.000,-- der Beschwerdeführerin abzutreten; diese erklärte die Vertragsannahme. Für diesen Vorgang setzte das Finanzamt gemäß den §§ 17, 21 und 22 Kapitalverkehrsteuerges... mehr lesen...
An der A-GmbH mit dem Sitz in Wien waren im Jahr 1985 W mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 980.000,-- und H mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 1.020.000,-- beteiligt. Mit Notariatsakt vom 27. Mai 1986 erklärte H, seinen Geschäftsanteil um den Abtretungspreis von S 350.000,-- der Beschwerdeführerin abzutreten; diese erklärte die Vertragsannahme. Für diesen Vorgang setzte das Finanzamt gemäß den §§ 17, 21 und 22 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2 impl;BAO §115 Abs1;BAO §120;BAO §121;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0024 E 16. März 1989 VwSlg 6389 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Da der Inhalt angebliche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob eine andere Rechtsgestaltung angemessener gewesen wäre, sondern lediglich darauf, daß kein unangemessener Weg beschritten wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140173.X04 Im RIS seit 21.12.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;GewStG §7 Z6;
Rechtssatz: Kein Mißbrauch, wenn durch die Schenkung von Anteilen an einer GmbH an den Sohn zwar auch ein steuerlicher Vorteil erzielt wird (§ 7 Z 6 GewStG), mit der Schenkung jedoch eine Erbschaft vorweggenommen werden sollte, und der Sohn durch die Schenkung animiert w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §948;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: Kauf und Schenkung können bei Vornahme eines Fremdvergleiches nicht gleichgesetzt werden. Bei Schenkung zwischen nahen Angehörigen ist ein Fremdvergleich zulässig. Er ist jedoch insoweit eingeschränkt, als zwischen Fremden idR keine Schenk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Gesellschafter bzw Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können - ungeachtet, daß die GmbH als Komplementär an einer KG beteiligt ist, an der wiederum die Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten beteilig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Ist der als Prokurist der KG tätige Kommanditist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend für die KG, nicht jedoch für die Komplementär-GmbH tätig, und werden keine außersteuerlichen
Gründe: für den Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Die Zurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG ist einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zugänglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151;
Rechtssatz: Wird zwischen der Prokuristin der KG und der GmbH ein zivilrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis begründet, so ist dieses steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn nicht konkret dargetan wird, weswegen das Dienstverhältnis n... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 151; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0023 E 25. Jänner 1983 VwSlg 5750 F/1983 RS 2 Stammrechtssatz Unter Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung zu verstehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/9;
Rechtssatz: Ein behauptetes stilles Gesellschaftsverhältnis mit dem Sohn, das keinen Niederschlag in den Aufzeichnungen gefunden hat und das der Abgabenbehörde erst elf Monate nach Ablauf des Jahres an Hand nicht nachvollziehbarer Berechnungen in der Erklärung bekannt gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §20a idF 1977/645 ; Beachte Besprechung in:ZStR 31/1989, 377;
Rechtssatz: Sind die vertraglichen Abmachungen von den Vertragsparteien gewollt, dann liegt kein Scheingeschäft (keine Scheinhandlung) vor, auch wenn das wirtschaftliche Ziel üblicherweise auf einem anderen Weg erre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/21, S 374;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zweck der S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2 impl;BAO §115 Abs1;BAO §120;BAO §121;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 345;
Rechtssatz: Auch für ein Treuhandverhältnis, das ebenso wie andere für die Abgabenfestsetzung maßgebende Umstände gemäß § 120 BAO, § 121 BAO dem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2 impl;BAO §115 Abs1;BAO §120;BAO §121;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 345; FJ 1990/1, S 12;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Treuhand häufig verdeckt wird, ändert an der Geltung dieser Grundsätze ebensowenig, wie etwa b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2 impl;BAO §115 Abs1;BAO §120;BAO §121;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 345;
Rechtssatz: Da der Inhalt angeblicher (verdeckter) Treuhandverhältnisse den Abgabenbehörden (denen sie nicht angezeigt wurden) nicht bekannt sei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgRallg;BAO §22;B-VG Art7 Abs1;GebG 1957 §33 TP8;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §14;StGG Art2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 229;
Rechtssatz: Im abgabenrechtlichen Unterschied (§ 14 GrEStG im Verhältnis zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Löschung einer Firma im Handelsregister unter Fortführung des Betriebes führt zu keiner Entnahme des zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstückes und verwirklicht auch keinen Mißbrauchstatbestand... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 174;
Rechtssatz: Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0120 E 4. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der St... mehr lesen...