RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0203

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;

Rechtssatz

Wird zwischen der Prokuristin der KG und der GmbH ein zivilrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis begründet, so ist dieses steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn nicht konkret dargetan wird, weswegen das Dienstverhältnis nicht - wie ansonsten üblich - mit der KG, sondern mit der GmbH begründet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X05

Im RIS seit

07.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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