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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;Rechtssatz
Wird zwischen der Prokuristin der KG und der GmbH ein zivilrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis begründet, so ist dieses steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn nicht konkret dargetan wird, weswegen das Dienstverhältnis nicht - wie ansonsten üblich - mit der KG, sondern mit der GmbH begründet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X05Im RIS seit
07.11.1989