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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §948;Rechtssatz
Kauf und Schenkung können bei Vornahme eines Fremdvergleiches nicht gleichgesetzt werden. Bei Schenkung zwischen nahen Angehörigen ist ein Fremdvergleich zulässig. Er ist jedoch insoweit eingeschränkt, als zwischen Fremden idR keine Schenkungen erfolgen. Die Schenkung von Anteilen an einer GmbH als "vorweggenommene Erbschaft" an den einzigen Sohn hält einem Fremdvergleich stand. Dies gilt auch hinsichtlich eines gleichzeitig vom Geschenknehmer dem Geschenkgeber eingeräumten unwiderruflichen und unbefristeten Rückschenkungsanbotes, wodurch verhindert werden sollte, daß die Schenkung vom Geschenknehmer mißbraucht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140173.X02Im RIS seit
21.12.1989