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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AbgRallg;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 229;Rechtssatz
Im abgabenrechtlichen Unterschied (§ 14 GrEStG im Verhältnis zu § 33 TP 8 GebG) der Berücksichtigung von Zinsen bei einem Kreditkauf einer Liegenschaft (mit der erforderlichen besonderen Kreditvereinbarung) einerseits und bei einem Barkauf einer Liegenschaft, deren Käufer sich den Kaufpreis vorher durch Aufnahme eines Darlehens beschafft andererseits ist keine unsachliche Differenzierung dieser tatsächlich ungleichen Sachverhalte zu erblicken, zumal die von der Rechtsordnung garantierte Gestaltungsfreiheit und Vertragsfreiheit auch vom Abgabenrecht nicht beeinträchtigt wird. Lediglich der Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts ist durch § 22 BAO verpönt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160036.X03Im RIS seit
26.01.1989