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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 151;Rechtssatz
Ist der als Prokurist der KG tätige Kommanditist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegend für die KG, nicht jedoch für die Komplementär-GmbH tätig, und werden keine außersteuerlichen Gründe für den Bestand eines Dienstverhältnisses zur GmbH dargetan, handelt die Beh nicht rechtswidrig, wenn sie eine mißbräuchliche Verhinderung der Zurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG annimmt und die Lohnkosten als Gewinnanteil des Kommanditisten behandelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140203.X07Im RIS seit
07.11.1989