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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0273 89/13/0275 89/13/0274Rechtssatz
Die Sanierung des Unternehmens einer GmbH unter Zwischenschaltung einer KG bedeutet keinen Gestaltungsmißbrauch, wenn ohne die damit verbundene Steuerersparnis die Sanierung nicht möglich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130272.X04Im RIS seit
03.04.2001