RS Vwgh 1990/5/23 89/13/0272

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0273 89/13/0275 89/13/0274

Rechtssatz

Die Sanierung des Unternehmens einer GmbH unter Zwischenschaltung einer KG bedeutet keinen Gestaltungsmißbrauch, wenn ohne die damit verbundene Steuerersparnis die Sanierung nicht möglich wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130272.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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