IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 11. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 9. September 2021, AZ.: ***, mit welchem über eine Berufung gegen einen Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde *** vom 3. März 2020, AZ.: ***, betreffend Aussetzung der Einhebung einer vorgeschriebenen Wasserbezugsgebühr, entschieden w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.11.2021 Norm: BAO §212aBAO §279
Rechtssatz: Wurde mit dem erstinstanzlichen Bescheid über einen Antrag auf Aussetzung einer Wasserbezugsgebühr gemäß § 212a BAO entschieden, hat die Berufungsbehörde im Instanzenzug zu beurteilen, ob die Abweisung dieses Antrages auf Aussetzung der Einhebung der vorgeschriebenen Abgabe (somit die Nichtbewilligung eines Zahlungsaufschubes) zu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des (1.) A, (2.) der B, (3.) des C und (4.) des D, alle vertreten durch E, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 20. November 2019, Zl. ***, betreffend Ergänzungsabgabe nach der NÖ Bauordnung 2014 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.12.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §39 Abs1BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §212a
Rechtssatz: Die Ergänzungsabgaben des § 39 Abs 1 NÖ BO und jene des § 39 Abs 3 NÖ BO schließen einander nicht aus. Schlagworte Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Grenzänderung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.12.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §39 Abs1BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §212a
Rechtssatz: Ein Antrag auf Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ist der BAO fremd; möglich wäre gemäß § 212a BAO ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abgabe, soweit deren Höhe von der Erledigung der Bescheidbeschwerde abhängt (vgl VwGH Zl 2789/78). Schlagworte Finanzrech... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, vertreten durch B, ***, ***, vom 19. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 15. September 2020, mit dem eine Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abrechnungsbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 8. Juli 2019 als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid vollinh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Die Festsetzung einer Mahngebühr hat mit Abgabenbescheid zu erfolgen (§ 92 iVm §§ 3 und 3a BAO). Schlagworte Finanzrecht; Abgabenschuld; Zahlungsverpflichtung; Mahnschreiben; Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Einhebung; European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Bescheide sind ausnahmslos und ausdrücklich mit dem Wort „Bescheid“ zu bezeichnen (vgl § 93 Abs 2 BAO; Ritz, BAO 5. Aufl., § 93, Tz 4). Die Bezeichnung als Bescheid dient der Erkennbarkeit einer behördlichen Ausfertigung als normativer Akt (Stoll, BAO, 958). Die fehlende Bezeichnung einer Erledigung eine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu § 216, zitierte hg Rsp sowie VwGH 2006/14/006... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde (vgl VwGH 2009/16/0196). Schlagw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: BAO §92BAO §93BAO §212aBAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) ist antragsgebunden, es erfolgt keine amtswegige Verfügung. Bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines auf Aussetzung der Einhebung gerichteten Antrages (vgl VwGH Ra 2018/15/0003). […] Bereits mit der Stellung ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über den Antrag (1.) des A, (2.) der B, (3.) des C und (4.) des D, alle vertreten durch E, Rechtsanwalt in ***, ***, der Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 20. November 2019, Zl. ***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe nach § 39 NÖ Bauordnung 2014 aufschiebende Wirkung zuzuerkennen den BESCHLUSS: 1. Der Antrag wird als un... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.07.2020 Norm: VwGVG 2014 §17BAO §212aBAO §254
Rechtssatz: Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist der BAO fremd und daher unzulässig. Über einen möglichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abgabe gemäß § 212a BAO hat auch im Beschwerdeverfahren die Abgabenbehörde zu entscheiden. Schlagworte Finanzrecht; Aufschließungsab... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Frau A, ***, ***, gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 26.09.2018, AZ: ***, mit welchem die Berufung gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 08.05.2018, AZ ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe für das Grundstück ***, *** (G... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: BAO §212aGdwasserleitungsG NÖ 1927 §6GdwasserleitungsG NÖ 1927 §7GdwasserleitungsG NÖ 1927 §13 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1927 §15 Abs2
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO stellt kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid dar, sondern handelt es sich dabei um einen gesonderten Antrag, über den nicht die Berufungsbehörde (und auch ni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: BAO §212aGdwasserleitungsG NÖ 1927 §6GdwasserleitungsG NÖ 1927 §7GdwasserleitungsG NÖ 1927 §13 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1927 §15 Abs2
Rechtssatz: Ein Abgabenanspruch nach § 15 Abs 2 NÖ GemeindewasserleitungsG wird durch das Einlangen einer Veränderungsanzeige gemäß § 13 Abs 1 GemeindewasserleitungsG nur dann ausgelöst, wenn der Abgabepflichtige zur Vorlage ei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerden von Herrn A, ***, ***, von Frau C, vertreten durch Herrn A, ***, *** und von Frau D, vertreten durch Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** mit dem Bescheiddatum 04. Dezember 2017 (ohne Aktenzahl), mit welchem über die Berufung des Herrn A gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 19. Ju... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.08.2018 Norm: BAO §101 Abs1BAO §212aBAO §254
Rechtssatz: Entspricht der
Spruch: und/oder die
Begründung: eines Bescheides des Kollegialorganes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Kollegialorganes, dann ist dies eine der Unzuständigkeit gleichkommende Rechtswidrigkeit, weil diesem Bescheid, welcher nach seinem Erscheinungsbild intendiert, dem Kollegialorgan zugerec... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.08.2018 Norm: BAO §101 Abs1BAO §212aBAO §254
Rechtssatz: Der Datierung eines Bescheides kommt keine rechtliche Bedeutung zu, weil die Rechtswirkungen eines Bescheides erst durch seine Erlassung ausgelöst werden (vgl. VwGH 85/18/0054). Schlagworte Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; aufschiebende Wirkung; Beschlussdeckung; Kollegialorgan; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.08.2018 Norm: BAO §101 Abs1BAO §212aBAO §254
Rechtssatz: Rechte, die durch eine Entscheidung einer unzuständigen Behörde verletzt wurden, sind selbst dann [von der Behörde] wahrzunehmen, wenn sie nicht geltend gemacht wurden (vgl. VwGH 83/05/137). Schlagworte Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; aufschiebende Wirkung; Beschlussdeckung; Koll... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 22. März 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 21. Februar 2018, Zahl ***, mit welchem eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Stadtamts der Stadtgemeinde *** vom 11. Oktober 2017, Geschäftszahl ***, betreffend die Festsetzung einer Wasserbezugsgebühr für den Ablesezeitraum 1. Juli 2012... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.07.2018 Norm: BAO §184 Abs1BAO §208 Abs1 litaBAO §212aGdwasserleitungsG NÖ 1978 §10
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch für den Abrechnungszeitraum für die Wasserbezugsgebühr entsteht mit Ablauf des Ablesungszeitraumes, in dem die der Berechnung der Wasserbezugsgebühr zu Grunde gelegte Wassermenge verbraucht wurde, unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Ablesung. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.07.2018 Norm: BAO §184 Abs1BAO §208 Abs1 litaBAO §212aGdwasserleitungsG NÖ 1978 §10
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der verbrauchten Wassermenge sind grundsätzlich mangels anderer verwertbarer Grundlagen (Fehlen der Ableseergebnisse) die Differenz zwischen der vom Wasserzähler am Ende des Ablesungszeitraumes angezeigten Kubikmeteranzahl und die bei Einbau dieses Wasserzähle... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.07.2018 Norm: BAO §184 Abs1BAO §208 Abs1 litaBAO §212aGdwasserleitungsG NÖ 1978 §10
Rechtssatz: Sofern für den Abrechnungszeitraum eine Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenerhebung durch Ablesen des Zählerstandes nicht erfolgt ist, […] es sich somit als unmöglich erweist, festzustellen, in welchem Ausmaß im Abrechnungszeitraum der Wasserverbrauch erfolgt ist, hat die ... mehr lesen...