RS Lvwg 2018/7/23 LVwG-AV-523/002-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.07.2018

Norm

BAO §184 Abs1
BAO §208 Abs1 lita
BAO §212a
GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10

Rechtssatz

Der Abgabenanspruch für den Abrechnungszeitraum für die Wasserbezugsgebühr entsteht mit Ablauf des Ablesungszeitraumes, in dem die der Berechnung der Wasserbezugsgebühr zu Grunde gelegte Wassermenge verbraucht wurde, unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Ablesung.

Schlagworte

Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenfestsetzung; Schätzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.523.002.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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