Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.07.2018Norm
BAO §184 Abs1Rechtssatz
Der Abgabenanspruch für den Abrechnungszeitraum für die Wasserbezugsgebühr entsteht mit Ablauf des Ablesungszeitraumes, in dem die der Berechnung der Wasserbezugsgebühr zu Grunde gelegte Wassermenge verbraucht wurde, unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Ablesung.
Schlagworte
Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenfestsetzung; Schätzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.523.002.2018Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018