Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
16.11.2020Norm
BAO §92Rechtssatz
Die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) ist antragsgebunden, es erfolgt keine amtswegige Verfügung. Bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines auf Aussetzung der Einhebung gerichteten Antrages (vgl VwGH Ra 2018/15/0003). […] Bereits mit der Stellung des Antrages wird der Zahlungsaufschub bewirkt und tritt der Vollstreckungsschutz ein (vgl VwGH 2011/16/0131; Ra 2017/16/0129).
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenschuld; Zahlungsverpflichtung; Mahnschreiben; Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Einhebung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1277.001.2020Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021