Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
23.07.2018Norm
BAO §184 Abs1Rechtssatz
Sofern für den Abrechnungszeitraum eine Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenerhebung durch Ablesen des Zählerstandes nicht erfolgt ist, […] es sich somit als unmöglich erweist, festzustellen, in welchem Ausmaß im Abrechnungszeitraum der Wasserverbrauch erfolgt ist, hat die Abgabenbehörde auf Grundlage des § 184 Abs. 1 BAO die für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum entstandene Abgabenschuld zu schätzen.
Schlagworte
Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenfestsetzung; Schätzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.523.002.2018Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018